Düsseldorf/Herford/Bielefeld. Menschen mit Vorerkrankungen und einem hohen Gesundheitsrisiko können in Einzelfällen bevorzugt in den Impfzentren in NRW gegen das Coronavirus geimpft werden. Unabhängig davon wie alt sie sind oder, ob sie Risikopatienten betreuen. Über die neuen Regeln im sogenannten Härtefallerlass, der nw.de vorliegt, hat das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag alle Landräte und Oberbürgermeister informiert. Denn in den Stadt- und Kreisverwaltungen wird entschieden, wer aufgrund einer Vorerkrankung bevorzugt geimpft wird...
Erlass schafft Klarheit
Corona-Impfung: Kranke Menschen dürfen in NRW bevorzugt geimpft werden
Kann aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen werden, können Betroffene früher geimpft werden, als eigentlich vorgesehen.

26.02.2021 | Stand 26.02.2021, 16:20 Uhr
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