Bestätigung vom NRW-Gesundheitsministerium
Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen auch in NRW möglich
Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

27.08.2020 | Stand 27.08.2020, 20:25 Uhr
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