Düsseldorf. Sechs Wochen vor der Kommunalwahl hat die FDP in Düsseldorf Ärger wegen eines gerade erst vorgestellten „Ballermann"-Slogans - denn der Begriff ist rechtlich geschützt. Auf einem Wahlplakat mit dem Bild der Oberbürgermeister-Kandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sind die Worte „Szene: Ja, Ballermann: Nein" zu lesen. Auf die Nutzung des geschützten Namens wollen die Liberalen nun verzichten, sagte ein FDP-Sprecher. Dazu waren sie unter Androhung rechtlicher Schritte aufgefordert worden.
Laut Medienberichten hatte sich der Geschäftsmann André Engelhardt den Namen „Ballermann" schon vor einigen Jahren schützen lassen. Er gehe gegen jeden vor, der ihn ohne seine Erlaubnis nutze. Auch die FDP habe er zur Unterlassung aufgefordert und schriftlich mitgeteilt, dass er rechtliche Schritte prüfen lasse. Laut Medienberichten verdient Engelhardt Millionen mit der e mit dem gerügten Schriftzug noch nicht aufgehängt.
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Strack-Zimmermann sagte, dass viele Düsseldorfer besorgt seien wegen der Zustände in der Altstadt in den Wochenendnächten. Sie sprach von „großen Menschenmassen auf engem Raum, zu viel Alkohol und einer wachsenden Bereitschaft zur Gewalt." Damit wolle sie sich nicht abfinden, betonte die Oberbürgermeister-Kandidatin. Wenn die FDP in der Diskussion über das Thema das „B-Wort" nicht verwenden dürfe, „dann sprechen wir eben noch mehr über unsere Lösungen". Dazu gehörten eine bessere Vernetzung mit der Landespolizei und „ein konsequentes Durchgreifen".