Düsseldorf (dpa). Fußball, Ferienangebote und endlich wieder ins Kino oder Theater: Vom Pfingstwochenende an gibt es nach wochenlanger langer Corona-Zwangspause wieder mehr Freizeitmöglichkeiten für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ab Samstag (30. Mai) dürfen zahlreiche Einrichtungen - natürlich unter strengen Hygieneregeln - wieder ihr Türen öffnen. Auch mehr Menschen dürfen sich draußen treffen. Die Landesregierung gab am Mittwochabend weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen bekannt.
Ministerpräsident Armin Laschet sagte: "Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln."
Die Lockerungen im Überblick:
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden gelockert, damit sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt.
SPORT
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt bleibt untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
MESSEN
Fachmessen und Fachkongresse können mit Schutzkonzepten und beschränkter Besucher- und Teilnehmerzahl wieder stattfinden.
KULTUR
Kinos, Theater, Oper und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen. Wenn es weniger Personen sind, müssen dennoch die Hygienevorgaben eingehalten werden.
FERIENANGEBOTE
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
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