Gemeinnützige Arbeit

Brinkhaus begrüßt Debatte um Pflichtdienst

Ralph Brinkhaus begrüßt den Vorstoß von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Pflichtjahr. | © Barbara Franke

28.11.2019 | 28.11.2019, 18:12

Berlin (dpa). Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (Gütersloh) zeigt sich offen für die Idee einer allgemeinen Dienstpflicht. „Der Gedanke ist eigentlich ein schöner Gedanke, dass man ein Jahr seines Lebens der Gesellschaft widmet", sagte er am Donnerstag im „Frühstart" von RTL/n-tv. „Ich glaube, das war gar nicht so schlecht mit der Wehrpflicht und dem Zivildienst, der daraus hervorgegangen ist." Allerdings sei eine Umsetzung „nicht ganz einfach". „Es muss geprüft werden, ob das Grundgesetz geändert werden muss."

Verfassungsrechtliche Bedenken

Zu den Bedenken unter anderem von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte Brinkhaus: „Mit der Pflicht, da haben die beiden darauf hingewiesen, wird es nicht ganz einfach."Brinkhaus lobte CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, die eine solche Dienstpflicht ins Gespräch gebracht hat. „Man muss als Politikerin oder Politiker auch mal einen Stein ins Wasser werfen, mal einen Vorschlag machen, bei dem man nicht hundertprozentig weiß, wie der realisierbar ist." In der CDU-Zentrale befassen sich an diesem Donnerstag Experten in einem sogenannten Werkstattgespräch mit einer allgemeinen Dienstpflicht. Jugendliche sollen nach ihrer Schulzeit für ein Jahr verpflichtet werden, eine Tätigkeit in einem gesellschaftlich relevanten Bereich zu übernehmen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Was spricht gegen eine allgemeine Dienstpflicht?

Das Grundgesetz. Nicht ohne Bedacht habe die Verfasser nach den Erfahrungen von Zwangsarbeit unter den Nazis in Artikel 12 festgeschrieben: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Gestritten wird nach einer Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung vom September 2018 über die Deutung von „herkömmlich". Auch Artikel 12a – zivile und militärische Dienstpflichten – will nicht richtig passen.

Kann das Grundgesetz entsprechend geändert werden?

Ja, könnte es. Dazu wäre in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Diese ist derzeit nicht absehbar. Die Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung schlägt als Optionen vor, die Einschränkung „herkömmlich" in Artikel 12 zu streichen oder den Artikel entsprechend zu erweitern oder – angesichts der Bedeutung für das Gemeinwesen – einen eigenen Grundgesetz-Artikel für die allgemeine Dienstpflicht einzuführen. „Die Dienstpflichten dürften die betroffenen Männer und Frauen nicht unverhältnismäßig belasten, ihren unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit nicht verletzen", so die Analyse.

Gibt es allgemeine Dienstpflichten in anderen EU-Staaten?

Im Sinne der von der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer anvisierten Form eher nicht. Im Grunde tun sich alle Staaten schwer mit einer solchen umfassenden Verpflichtung jenseits der Wehrdienste. Denn ein Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist auch europa- und völkerrechtlich geregelt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt 2016 zu dem Schluss: „Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland – sei es durch einfaches (Bundes-)Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung ... – würde ... gegen das Verbot der Zwangsarbeit" nach der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstoßen. Kramp-Karrenbauer lobte aber vor einigen Monaten den geplanten Pflichtdienst für junge Franzosen - den „Service National Universel" - als „spannendes Modell". Junge Franzosen sollen künftig einen insgesamt einmonatigen Pflichtdienst ableisten, mit dem die Regierung den sozialen Zusammenhalt stärken will.