Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung

Bulgarische Familie des Hauptbeschuldigten (14) soll ausreisen

Der Vater des 14-jährigen Hauptverdächtigen konnte nach Angaben der Stadt Mülheim keinen Arbeitsplatz nachweisen.

Hier in der Nähe soll eine junge Frau überfallen und missbraucht worden sein. | © picture alliance/dpa

02.10.2019 | 02.10.2019, 14:06

Mülheim (dpa). Die bulgarische Familie eines wegen Vergewaltigung verdächtigen 14-Jährigen im nordrhein-westfälischen Mülheim soll nach dem Willen der Stadt in ihr Heimatland zurückkehren. Die Familie sei aufgefordert worden, Deutschland freiwillig zu verlassen, sagte ein Sprecher der Stadt Mülheim an der Ruhr. Komme sie dem nicht nach, werde sie ausgewiesen. Die Stadt hatte ein Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit, wie sie für EU-Bürger gilt, eingeleitet.

Der 14-Jährige ist Hauptbeschuldigter im Fall einer Vergewaltigung einer jungen Frau am 5. Juli in einem Mülheimer Waldstück. Zwei andere 14-Jährige sollen ebenfalls an der Tat beteiligt gewesen sein. Die Stadt hatte überprüft, ob die Familien der drei Tatverdächtigen über ein eigenes Einkommen verfügen, wonach sie nach früheren Angaben spätestens fünf Jahre nach ihrem Kommen verpflichtet seien.

Auf eine Anhörungsfrist soll die Familie nicht reagiert haben

Der Vater des Hauptverdächtigen in dem Vergewaltigungsfall konnte nach Stadtangaben keinen Arbeitsplatz nachweisen. Im Rahmen einer Überprüfung habe der Mann zwar einen Vertrag vorgelegt, der mit einem Imbissbetreiber geschlossen worden sei. Er habe die Stelle aber nie angetreten. Darauf sei er wieder abgemeldet worden.

Eine Anhörungsfrist habe die Familie ohne Reaktion verstreichen lassen. Bis Ende Oktober habe sie nun die Möglichkeit der Klage gegen die freiwillige Ausreise, hieß es. Danach erfolge die Ausweisung. Sie bezieht sich auf alle Familienmitglieder. Eine volljährige Tochter hatte Deutschland nach Angaben der Stadt schon vor Wochen mit ihrem Kind verlassen. Die anderen Familienangehörigen seien noch in Mülheim gemeldet. Die Familien der anderen beiden Verdächtigen dürften bleiben, weil sie eigene Einkommen nachweisen konnten.