Lügde/Bielefeld (dpa/AFP). Die Zahl der bislang bekannten Opfer schweren sexuellen Missbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde ist von 40 auf 41 gestiegen. Das teilten die Staatsanwaltschaft Detmold und die Bielefelder Polizei am Freitag gemeinsam mit.
Auf dem Campingplatz im Kreis Lippe an der Landesgrenze zu Niedersachsen soll ein 56-jährige Dauercamper über Jahre hinweg Kinder missbraucht und dabei gefilmt haben. Neben dem 56-jährigen Hauptverdächtigen sitzen zwei weitere Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen vier weitere Beschuldigte wird ermittelt.
Die meisten betroffenen Kinder waren zur Tatzeit zwischen drei und 14 Jahre alt. Die Missbrauchsserie von Lügde im Kreis Lippe war Ende Januar bekannt geworden.
Mit dem neuen Opfer ist die Zahl der Verdachtsfälle auf elf gesunken. Bevor das Landgericht Detmold über die Annahme der Anklage in dem Fall entscheidet, prüft derzeit die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein Papier der Staatsanwaltschaft Detmold.
Der Prozess soll im Juni beginnen.
Unterdessen ist im Missbrauchsfall von Münster, bei dem mindestens sechs Minderjährige Opfer sexueller Handlungen sein sollen, ein vierter Verdächtiger aufgetaucht. Ein 38-Jähriger aus Münster war im März, zwei weitere Männer waren im April festgenommen worden.
Polizei führt Opferschutzmaßnahmen durch
Im Missbrauchsskandal von Lügde führt die Polizei Bielefeld derweil umfangreiche Opferschutzmaßnahmen durch, darunter wurden bislang 45 Opferschutzgespräche geführt.
Das Ziel bei den polizeilichen Opferschutzmaßnahmen ist es, eine umfängliche verfahrensbegleitende Betreuung - insbesondere der betroffenen Opfer und deren Angehörigen - vor, während und nach den polizeilichen Vernehmungen zu gewährleisten.
In allen Fällen werden entsprechende Erreichbarkeiten der Betreuungsbeamten bei den Opferfamilien hinterlassen, so dass fortwährend eine Kontaktaufnahme mit der Polizei möglich ist.Die intensive Betreuung der Opferfamilien findet durch ausführliche Vorstellung der Opferschutzmaßnahmen, Aushändigung von Informationsmaterial und Vermittlung an Hilfsorganisationen statt.
Opfer werden psychologisch stabilisiert
Die Sorgeberechtigten werden in diesem Rahmen über den Ablauf des Strafverfahrens, rechtliche Möglichkeiten der Nebenklage, Opferanwalt, Adhäsion und über die Stellung eines Antrags nach dem Opferentschädigungsgesetz informiert.
Die kindlichen Opfer werden nach individueller Auswahl und mit Einverständnis der Eltern durch qualifizierte Betreuung über die ärztlichen Beratungsstellen auf die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen vorbereitet.
Sie werden psychologisch stabilisiert, um beispielsweise eine Traumatisierung durch Vernehmungssituationen zu verhindern. Mit allen Opferfamilien wird mehrfach und eigenveranlasst Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, dass diese entsprechende Angebote in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus besteht eine fortlaufende Kooperation mit der Opferschutzbeauftragten des Landes NRW sowie den polizeilichen Betreuungsdienststellen in Niedersachsen.