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Zum 1. Januar 2019 fällt die gesetzlich vorgegebene Stellplatzpflicht in NRW weg. Künftig liegt diese Regelung in der Verantwortung der Kommunen. - © picture alliance / dpa Themendienst
Zum 1. Januar 2019 fällt die gesetzlich vorgegebene Stellplatzpflicht in NRW weg. Künftig liegt diese Regelung in der Verantwortung der Kommunen. | © picture alliance / dpa Themendienst

Bielefeld/Düsseldorf Parkplätze: Kommunen entscheiden über Stellplatzpflicht

Neues Gesetz: Die Landesbauordnung verzichtet auf eine Parkplatzpflicht für Bauherren. Künftig sollen Kommunen die Frage selbst regeln. Wegen des Regierungswechsels ist aber unklar, ab wann das gilt.

Martin Fröhlich
18.07.2017 | Stand 18.07.2017, 13:56 Uhr

Bielefeld/Düsseldorf. Das Land NRW ändert eine wichtige Regelung beim Bau von Wohnhäusern und anderen Gebäuden. Zum 1. Januar 2019 fällt die gesetzlich vorgegebene Stellplatzpflicht weg. Diese besagt bisher, dass beim Errichten solcher Bauten ausreichend Parkplätze geschaffen werden müssen. Künftig liegt diese Regelung allein in der Hand der jeweiligen Kommune. Sie kann per Satzung eine Stellplatzpflicht erlassen – oder darauf verzichten.