Haben Sie Ihre Heizkostenabrechnung schon erhalten? Die stellen Vermieter ihren Mieterinnen und Mietern häufig zwischen Oktober und Dezember zu. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist das Fehlerpotenzial bei den Abrechnungen hoch. Aber worauf können Mieterinnen und Mieter achten? Und wie gehen Sie vor, wenn sie Fehler vermuten?
Zu den Ansatzpunkten für eine erste Eigenprüfung einer Heizkostenabrechnung zählen den Verbraucherzentralen zufolge unter anderem:
- Abweichungen: Legen Sie sich die Abrechnungen der vergangenen Jahre zurecht: Hat sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu den vergangenen Jahren merklich geändert? Es lohnt sich auch zu prüfen, ob die Wohnfläche des Hauses in den Angaben gleich geblieben ist, so eine Empfehlung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.
- Abrechnungszeiten und Fristen: Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ausgewiesen ist. In der Regel umfasst er 12 Monate und schließt lückenlos an die Vorjahresabrechnung an.
- Verteilung: Ein Blick auf die Verteilung der Kosten kann Hinweise auf eine fehlerhafte Abrechnung geben. Nach Heizkostenverordnung muss ein verbrauchsabhängiger Anteil von mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent abgerechnet werden. Die restlichen Kosten werden nach einem festen Verteilerschlüssel, meist der Wohnfläche, umgelegt. Prüfen Sie, ob der verwendete Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde und ob Ihr individueller Verbrauchs- und Flächenanteil plausibel erscheint. Der Verteilerschlüssel kann im Mietvertrag, in der Hausordnung oder direkt in der Abrechnung ausgewiesen sein.
- Typische Fehlerquellen: Nicht zuletzt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher typische Fehlerquellen genau prüfen. Wurden nur zulässige Positionen ausgewiesen? Bei Heizöl oder Flüssiggas ist darüber hinaus wichtig, dass Anfangs- und Endbestand sowie Einkaufsmengen und -preise korrekt angesetzt und rechnerisch plausibel bewertet wurden. Kontrollieren Sie außerdem die aufgeführten Brennstoffkosten, den Betriebsstrom und die Heiznebenkosten. Die Verbraucherzentralen raten, sich diese Belege idealerweise zeigen zu lassen.
Was tun bei Unstimmigkeiten?
Und was können Mieterinnen und Mieter nun tun, wenn Ihnen Fehler auffallen? Jedenfalls müssen sie die Abrechnung nicht einfach akzeptieren. Laut den Verbraucherzentralen haben sie das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieterinnen und Mieter Widerspruch einlegen. Für Einwendungen gilt eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung.
Eine Nachzahlung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig innerhalb eines Monats. Die Überweisung kann - trotz Widerspruch - erfolgen. Die Verbraucherzentralen empfehlen im Überweisungszweck dann ein «Unter Vorbehalt der Rückforderung» zu ergänzen.
Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.