Rentenansprüche

Auch ohne Arbeit: Für zwei Kinder unter zehn gibt es 13 Euro Rente

Wenn Mütter oder Väter nicht arbeiten und zwei Kinder unter zehn Jahren erziehen, erwerben sie dafür einen Rentenanspruch von einem Drittel Entgeltpunkt.

Eine Frau zählt Geldscheine ab. Eltern bekommen für Kindererziehung Rentenzuschläge, um Altersarmut zu vermeiden. | © picture alliance / dpa

26.04.2025 | 26.04.2025, 11:59

In Westdeutschland war es jahrzehntelang das Standardmodell, und auch heute noch gibt es Mütter und Väter, die ausschließlich die Arbeit zu Hause erledigen: Kindererziehung, Hausarbeit, Termine wie Arztbesuche und Elternsprechstunden, vielleicht die Pflege von Kindern oder weiteren Angehörigen. Das Problem: Solche nicht berufstätigen Eltern zahlen für gewöhnlich keine Beiträge in die Rentenversicherung ein – sie sind daher stärker als andere von Altersarmut bedroht.

Um besondere Härten abzumildern, bekommen sie pro Jahr, in dem mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren im Haushalt leben, auch ohne Erwerbsarbeit ein Drittel eines Rentenpunktes gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für nicht berufstätige Eltern, die ein Kind unter zehn Jahren und ein weiteres pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren erziehen. Ein Drittel Rentenpunkt steht derzeit für rund 13 Euro Rente im Monat.

Im Detail ist die Rechnung kompliziert: Denn ausgenommen sind die ersten drei Jahre Kindererziehungszeit, in der die Mutter oder der Vater ohnehin pro Jahr einen vollen Rentenpunkt erwerben. Das summiert sich über drei Jahre derzeit auf rund 118 Euro Rente im Monat. Für zwei Kinder sind es entsprechend 236 Euro. Anschließend können Rentenansprüche über die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten geltend gemacht werden.

Newsletter
Wirtschaft
Wöchentlich die neuesten Wirtschaftsthemen und Entwicklungen aus OWL.

Beispiel-Rechnung für Rentenansprüche

Eine Beispiel-Rechnung: Ein Paar bekommt zwei Kinder, eines wird 2005 geboren, das andere 2010. Die Mutter arbeitet bis zum zehnten Geburtstag des älteren Kindes nicht.

Die Jahre 2005 bis 2008 gelten als Kindererziehungszeit, für die die Mutter drei Rentenpunkte bekommt. Die Jahre 2008 bis 2010 sind Kinderberücksichtigungszeit mit nur einem Kind – dafür gibt es keine Rentenansprüche. Mit der Geburt des zweiten Kindes im Jahr 2010 setzt erneut die dreijährige Kindererziehungszeit ein, für die es drei Rentenpunkte gibt. Und von 2013 bis 2015 gilt die Kinderberücksichtigungszeit mit zwei Kindern unter zehn Jahren, für die jährlich ein Drittel Rentenpunkt gutgeschrieben wird.

Lesen Sie auch: So bekommen Eltern trotz Teilzeit mehr Rente

Anders werden Mütter und Väter gefördert, die während der Kinderberücksichtigungszeit arbeiten, aber nur wenig verdienen, weil sie zum Beispiel in Teilzeit tätig sind. Ihr Gehalt wertet die Deutsche Rentenversicherung für maximal sieben Jahre um bis zu 50 Prozent auf – jedoch nur bis zum deutschen Durchschnittsverdienst von derzeit 50.493 Euro brutto im Jahr. So können über sieben Jahre noch mal maximal 92 Euro Rente im Monat dazukommen.

Rentenzulagen gelten nur für Zeit ab 1992

Es gibt allerdings zwei Voraussetzungen für den Erwerb von Rentenansprüchen bei gleichzeitiger Kindererziehung. Zum einen müssen Eltern am Ende ihres Arbeitslebens mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen können. Dazu zählen neben sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Beispiel auch zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit pro Kind, Arbeitslosigkeit und bis zu acht Jahre Schul- oder Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag.

Zum anderen gelten die hier beschriebenen Rentenzulagen nur für die Zeit ab 1992. Hat also eine Mutter mit Kindern der Geburtsjahre 1985 und 1988 nicht gearbeitet, bekommt sie nur von 1992 bis 1995 je einen Drittel Rentenpunkt - in Summe also etwa einen ganzen Rentenpunkt und somit derzeit rund 39 Euro Rente pro Monat zusätzlich.

Mütter oder Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen für die ersten drei Jahre Kindererziehungszeit derzeit insgesamt 2,5 Rentenpunkte - die werden gemeinhin als Mütterrente bezeichnet. Laut neuem Koalitionsvertrag soll die Mütterrente ausgeweitet werden, sodass auch Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden für drei Jahre Kindererziehungszeit drei Rentenpunkte erhalten.