Die ersten drei Lebensjahre eines Kindes bekommen Eltern – meist die Mütter – sogenannte Kindererziehungszeiten für ihre Rente gutgeschrieben. Aber auch nach diesen ersten drei Lebensjahren unterstützt die Rentenversicherung Eltern, die in Teilzeit arbeiten oder gering verdienen und somit weniger Geld in die Rentenkasse einzahlen können.
So wird die Mütterrente berechnet
Die Rechnung ist kompliziert: Für die ersten drei Lebensjahre bekommen Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren wurden, drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das entspricht derzeit einem Rentenplus von rund 118 Euro im Monat.
Für die darauffolgenden Lebensjahre vom dritten bis zum zehnten Geburtstag gibt es dagegen eine rechnerische Verdienstaufwertung, die den Rentenanspruch steigen lässt. Konkret wertet die Deutsche Rentenversicherung das Gehalt eines Elternteils um bis zu 50 Prozent auf – maximal bis zur Höhe des deutschen Durchschnittsverdiensts von aktuell 50.493 Euro.
So steigt das Gehalt rechnerisch um 50 Prozent – ein Rechenbeispiel
Verdient ein Elternteil in Teilzeit 20.000 Euro brutto, erhöht die Rentenversicherung das Gehalt rein rechnerisch um 50 Prozent, also um 10.000 Euro im Jahr. Für die Berechnung der Rente wird also ein jährlicher Bruttoverdienst von 30.000 Euro angesetzt.
„Das ist auf jeden Fall relevant“, sagt Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Im Höchstfall kann es so einen Drittel Entgeltpunkt pro Jahr dazugeben, das entspricht aus heutiger Sicht 13,11 Euro Rente im Monat mehr.“
Diese Aufwertung bekommen Eltern aufgrund der sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten für bis zu sieben Jahre. „Das ergibt eine Maximalsumme von derzeit knapp 92 Euro Rente im Monat mehr”, rechnet Braubach aus.
Rentenplus gibt es erst ab 1992 – mehr Kinder, mehr Jahre
Zwei kleine Einschränkungen gibt es: Die Rentenaufwertung bekommt nur, wer am Ende des Arbeitslebens insgesamt mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen kann. Dazu zählen neben sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Beispiel auch die zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit pro Kind, Arbeitslosigkeit und bis zu acht Jahre Schul- oder Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag.
Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Verdienstaufwertung bei gleichzeitiger Kindererziehung erst ab dem Jahr 1992. Hat eine Mutter ihr Kind beispielsweise 1988 geboren, hat sie von Januar 1992 bis Januar 1998 noch sechs Jahre Anspruch auf Kinderberücksichtigungszeiten und die damit verbundene Rentenaufwertung. Für ein Kind, das 1985 geboren wurde, bleiben noch drei Jahre.
Bei mehreren Kindern können Eltern die Rentenaufwertung noch länger in Anspruch nehmen. Werden zum Beispiel zwei Kinder im Abstand von fünf Jahren geboren, erkennt die Rentenversicherung neun Jahre Kinderberücksichtigungszeit an.
Nehmen wir an, ein Kind wird 2005 geboren, eins 2010
- 2005 bis 2008: Kindererziehungszeit (Mütterrente)
- 2008 bis 2010: Kinderberücksichtigungszeit
- 2010 bis 2013: Kindererziehungszeit (Mütterrente)
- 2013 bis 2020: Kinderberücksichtigungszeit
Die Rentenaufwertung kann immer der Elternteil in Anspruch nehmen, der das Kind überwiegend erzieht. Wenn beide Eltern das Kind gleichermaßen erziehen, wird die Kinderberücksichtigungszeit automatisch der Mutter zugesprochen. Eltern, die die Rentenansprüche anders unter sich aufteilen möchten, können eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Diese ist rückwirkend nur zwei Monate gültig.
Erst ein Antrag ermöglicht Rentengutschrift
Sowohl die Kindererziehungszeit als auch die Kinderberücksichtigungszeit muss beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag V0800 erst zu stellen, wenn das jüngste Kind mindestens zehn Jahre alt ist. Denn es können nur Zeiten anerkannt werden, die schon abgelaufen sind. Wer zu früh dran ist, muss den Antrag doppelt stellen. In der jährlichen Renteninformation tauchen die Extrapunkte erst auf, wenn der Antrag bewilligt wurde. Viele Eltern können also mit mehr Rente rechnen, als ihnen anfangs vorausgesagt wird.