Bielefeld

Was ist erlaubt, was ist tabu? Tipps für heiße Tage im Büro

Die Hitze macht das Arbeiten in vielen Betrieben unerträglich. Doch es gibt Wege, sich gegen hohe Temperaturen zu schützen. Auch das Gesetz regelt, wie viel Wärme ein Mitarbeiter aushalten muss

Carina Schmihing
31.07.2018 | 02.08.2018, 16:11
Im Notfall okay: Eigentlich sollen Mitarbeiter auf Shorts und Flip-Flops im Büro verzichten. - © picture alliance
Im Notfall okay: Eigentlich sollen Mitarbeiter auf Shorts und Flip-Flops im Büro verzichten. | © picture alliance

Bielefeld. Hitzefrei – das Zauberwort aus Kindertagen. In vielen Büros wird das Arbeiten bei den hohen Temperaturen zur Qual. Während Schüler in NRW ab einer Raumtemperatur von 27 Grad nach Hause geschickt werden, müssen die Eltern am Schreibtisch weiter brüten. Doch das Arbeitsrecht regelt, was Chefs an heißen Tagen tun müssen, um den Dienst erträglich zu machen.

Hitzefrei
Wie viel Hitze Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz aushalten müssen, ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass es einen Schutz vor Sonneneinstrahlung gibt. Wenn es draußen mehr als 26 Grad sind, ein geeigneter Schutz vorhanden ist und die Raumtemperatur dennoch bei 26 Grad oder höher ist, dann sollen Arbeitgeber laut Gesetz Maßnahmen ergreifen. Das kann vom Lüften in den frühen Morgenstunden, der Bereitstellung von Getränken bis hin zur Anpassung der Arbeitszeit gehen.

Doch erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad ist der Arbeitgeber auch zu diesen Maßnahmen verpflichtet.
„Ein echtes Hitzefrei gibt es nicht", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes der Metallindustrie OWL, Dieter Kühnel. Bei einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad oder, wenn der Arbeitgeber ab 30 Grad Raumtemperatur keinerlei Maßnahmen ergreift, ist ein Büro laut Gesetz nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Einfach nach Hause gehen dürfen Mitarbeiter trotzdem nicht. „Der Arbeitgeber muss alles tun, um das Arbeiten erträglich zu machen", sagt Kühnel.

Wenn sich der Mitarbeiter dennoch nicht in der Lage fühlt, bei der Wärme zu arbeiten, sei die Arbeitsunfähigkeit, die vom Arzt attestiert wird, ein Mittel.

Kleidung
Sommerkleid oder kurze Hose im Büro? In vielen Betrieben gibt es strenge Kleiderordnungen. Gerade dann, wenn Mitarbeiter Kundenkontakte haben, sind Anzug und Kostüm häufig Pflicht.

Bei heißen Temperaturen fällt es schwer, nicht gegen den Dress-Code zu verstoßen. Mit ernsthaften Konsequenzen müssen Mitarbeiter in diesen Fällen aber nicht rechnen, sagt der Deutsche Anwaltverein. Wenn dem Chef die kurze Hose nicht gefällt oder der Rock zu luftig ist, hat er die Möglichkeit, seine Mitarbeiter anzusprechen. Er kann Mitarbeiter auffordern, nach Hause zu gehen, um sich umzuziehen.

Viele Kleiderordnungen enthalten jedoch Sonderregeln für heiße. So dürfen einige Männer bei großer Hitze auf Sakko oder Krawatte verzichten. Auch die Arbeitsstättenregeln empfehlen eine Lockerung der Bekleidungsregeln.

Arbeitszeit
Die Spanier machen es vor: Wenn es kurz nach Mittag heiß wird, halten Spanier den traditionellen Mittagsschlaf. Häufig schlafen sie dann bis 17 Uhr. Eine Flucht vor der Wärme ermöglichen auch viele Arbeitgeber ihrem Personal. Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt, an heißen Tagen früher mit der Arbeit zu beginnen. So macht es auch die Universität Bielefeld, die den frühestens Dienstbeginn von 6.45 auf 5.30 Uhr vorverlegt hat.

Das Gesetz ermöglicht es, dass der Arbeitgeber in Absprache mit dem Betriebsrat eine Gleitzeitregelung einführen kann. Eine gleitende Arbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeiter in einem gewissen Rahmen selbst den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit bestimmen können.

An heißen Tagen empfiehlt es sich, die sogenannte Kernzeit, die Zeit in der alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, in den kühlen Morgen zu legen oder zu verkürzen. Unternehmer Hans-Dietrich Reckhaus erlaubt seinen Mitarbeitern beispielsweise, einige Nachmittage von zu Hause zu arbeiten. „Anrufe auf dem Bürotelefon können sie dann einfach auf ihr Handy umleiten", sagt Reckhaus.

Abkühlung
Ventilatoren sorgen für Abkühlung. Falls der Chef keinen Ventilator stellt, spielen viele Büroangestellte mit dem Gedanken, ein eigenes Gerät mit zur Arbeit zu bringen. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Bevor ein Elektrogerät in einem Unternehmen in Betrieb genommen wird, muss es von einer Elektrofachkraft hinsichtlich der Arbeitssicherheit überprüft werden. Für die Kontrolle ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Deshalb ist der Arbeitnehmer nicht dazu berechtigt, ein eigenes Gerät mit zur Arbeit zur bringen. Man sollte den Chef deshalb vorher informieren oder früh genug um Erlaubnis bitten, einen neuen Ventilator anzuschaffen.

INFORMATION


So wird die Wärme erträglich

  • Ein leichtes Mittagessen, wie Suppe oder Salat, schont den Magen.
  • Täglich zwei bis drei Liter Wasser trinken. Das sollte leicht gekühlt sein.
  • Ein Fußbad unter dem Schreibtisch senkt die Körpertemperatur. Vorher sollten Kollegen um Erlaubnis gebeten werden.
  • Puder statt flüssiges Make-up. Löschpapier hilft im Notfall gegen glänzende Haut.
  • Kaffeekonsum reduzieren. Das entzieht dem Körper Wasser.
  • Ein paar Tropfen Teebaumöl im Shampoo sorgen für ein kühlendes Gefühl auf der Kopfhaut.