Bielefeld. Trauschein oder nicht? Diese Entscheidung kann für Paare finanzielle Folgen haben. Viele Regelungen, die mit der Ehe einhergehen, müssen bei Unverheirateten individuell vereinbart werden. Für Paare ist es sinnvoll, die feinen, aber entscheidenden Unterschiede zu kennen.
Dabei ist es unerheblich, ob Partner verheiratet sind oder nicht. Bei bestehenden Girokonten ist es möglich, zum späteren Zeitpunkt Vollmachten einzurichten. Ist aber ein Gemeinschaftskonto geplant, muss dafür ein Extra-Konto eingerichtet werden, bei dem beide gleichberechtigte Inhaber sind.
Vorteil: So lassen sich Kontoführungsgebühren sparen.
Auch beim Thema Unterhalt gibt es einiges zu beachten: Eheliche Partner sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Aber auch nichteheliche Partner sollen laut Sozialrecht füreinander aufkommen. Einklagbar ist dieser Unterhalt aber nicht. Experten empfehlen, vertragliche Regelungen zu treffen, die den Unterhalt im Falle einer Trennung regeln. Besonders wichtig ist das für Paare, bei einer deutlich mehr verdient.
Achtung auch beim Erben: Lebensgefährten ohne Eintragung erben nach der gesetzlichen Erbfolge nichts. Mit einem „Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall" kann aber ein unverheirateter Partner im Todesfall bedacht werden. Dazu wird mit der Bank ein Vertrag geschlossen, der festlegt, wer beispielsweise ein Sparbuch erhalten soll. Das Vermögen fällt dann nicht in die Erbmasse.