Detmold. Wenn es nach den Anwälten der Nebenkläger geht, wird auch der bereits verurteilte SS-Wachmann Oskar Gröning aus Lüneburg vor dem Detmolder Landgericht aussagen. Dort wird dem ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning aus Lage der Prozess gemacht. Dem 94-jährige Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen im Konzentrationslager Auschwitz zur Last gelegt.
Information
Alle Informationen, Audio-Mitschnitte, Fotos und Videos finden Sie auf unserer
Themenseite zum Prozess.
Die Anwälte mehrerer Nebenkläger beantragten vor der Schwurgerichtskammer, Oskar Gröning vorzuladen. Gröning und Hanning waren beide im NS-Vernichtungslager Auschwitz eingesetzt, zum Teil zur gleichen Zeit. Gröning wurde im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Er könnte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Für den elften Verhandlungstag am Freitag, 29. April, hat die Verteidigung von Reinhold Hanning eine Erklärung des Angeklagten angekündigt. „Er wird sich aber nicht selbst äußern. Ich werde eine vorbereitete Erklärung verlesen", sagte Rechtsanwalt Johannes Salmen, der zusammen mit Andreas Scharmer den 94-Jährigen vor Gericht vertritt.