Detmold. Am 11. Februar soll einer der letzten deutschen Auschwitz-Prozesse vor dem Landgericht Detmold eröffnet werden. Wenige Tage vor dem Prozessauftakt wird der Angeklagte Reinhold H. aus Lage, der sich wegen Beihilfe zum Massenmord in mindestens 170.000 Fällen verantworten muss, nach Angaben des Landgerichts Detmold erneut von einem Gutachter untersucht.
Erst im November attestierte ein Facharzt für Psychiatrie und Geriatrie dem Angeklagten eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit von maximal zwei Stunden pro Verhandlungstag. „Aufgrund des hohen Alters des Angeklagten und des großen Aufwands für die Verhandlung überprüft ein Facharzt noch einmal den Gesundheitszustand des Angeklagten", erklärte Landgerichtssprecherin Anneli Pauline Neumann auf Anfrage der Neuen Westfälischen. „Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass sich an der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit etwas ändern wird", so Neumann weiter.
Die Überprüfung des Gesundheitszustands des Angeklagten diene dem Landgericht lediglich als Absicherung. „Wir wollen klären, ob dem Angeklagten nach wie vor zwei Stunden pro Verhandlungstag zugemutet werden können."
Verteidiger Andreas Scharmer rechnet spätestens am Montag mit Ergebnissen. „Die Untersuchung ist für diese Woche geplant", sagte der Detmolder Rechtsanwalt, der den Angeklagten seit November mit Rechtsanwalt Johannes Salmen aus Lage vertritt.
Auf Anfrage der Neuen Westfälischen bestätigte Scharmer, dass der vom Landgericht veranlassten Untersuchung ein knapp einwöchiger Klinikaufenthalt des Angeklagten vorausgegangen ist. „Die Familie meines Mandanten hat sich als Vorsichtsmaßnahme zu einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung entschieden, weil ihm die Berichterstattung über den Prozess mental zugesetzt hat", sagte Scharmer.
Über den Klinikaufenthalt haben die Verteidiger das Landgericht Detmold informiert. „Anlass zu Spekulationen über eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten habe ich jedoch nie gegeben", ergänzte Scharmer. Der Rechtsanwalt dementierte damit einen Medienbericht, der besagt, dass der Angeklagte womöglich verhandlungsunfähig sei und der Auschwitz-Prozess deshalb platzen könne.
Der Auschwitz-Prozess stellt das Landgericht Detmold vor logistische Herausforderungen. Der Prozess wird wegen des großen öffentlichen und medialen Interesses und der hohen Zahl an Nebenklägern in den Saal der IHK Detmold verlegt. Verbunden ist die räumliche Verlegung des Prozesses mit der Einrichtung mobiler Sicherheitsschleusen, die, ebenso wie die Saalausstattung, nach jedem Verhandlungstag abgebaut werden müssen.