Detmold

Gutachten erklärt Ex-Auschwitz-Wärter (93) aus Lippe für verhandlungsfähig

Beschuldigter kann zwei Stunden pro Verhandlungstag aussagen

ARCHIV - Eine Taube hat am 14.04.2009 auf der Justitia, die den Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg in Frankfurt am Main ziert, Platz genommen. Wer sich in einem Zivilprozess vor Gericht streitet, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der.Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Dienstag entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert (Az: VI R 42/10). | © picture alliance / dpa

Björn Vahle
02.11.2015 | 02.11.2015, 13:26

Detmold. In dem Verfahren gegen einen 93-jährigen Rentner aus Lippe, der sich als Wärter im Konzentrationslager Auschwitz der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen schuldig gemacht haben soll, liegt nun das Gutachten über den Gesundheitszustand des Beschuldigten vor. Er kann an jedem Verhandlungstag für zwei Stunden vernommen werden.

Das Landgericht Detmold hatte im Juni einen Facharzt für Psychiatrie und Geriatrie mit der Prüfung des Gesundheitszustands des Angeklagten beauftragt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Schwurgerichtskammer entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Der Beschuldigte soll als SS-Angehöriger Teil der Wachmannschaft der Lager Auschwitz I und II gewesen sein. Der Beschuldigte selbst bestreitet, an den Tötungen beteiligt gewesen zu sein.


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