Detmold

Anwalt: 93-Jähriger zu schwach für Auschwitz-Prozess

Hauptverfahren soll laut Antrag nicht eröffnet werden

19.05.2015 | 20.05.2015, 06:22

Detmold (dpa). Ein wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz angeklagter Mann aus Lippe ist nach Ansicht seines Verteidigers nicht verhandlungsfähig. Der Anwalt habe beim Landgericht Detmold beantragt, das Hauptverfahren gegen den 93-Jährigen nicht zu eröffnen, teilte das Gericht am Dienstag mit.

In Lüneburg hatte im April ein Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning begonnen, der wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen angeklagt ist.

Im Detmolder Fall prüft die zuständige Schwurgerichtskammer die Einwände des Rechtsanwalts. Der Rentner ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen von Januar 1943 bis Juni 1944 angeklagt. Nach früheren Angaben der NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen hat der Ostwestfale eingeräumt, ab Anfang 1942 als SS-Angehöriger im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt worden zu sein. Eine konkrete Beteiligung an Tötungen habe der Mann aber bestritten.