Bielefeld/Düsseldorf

Keine Gesetzeslockerung: Verwirrung um Jagdschutz für Katzen

Landesjagdverband weist auf rechtliche Grauzone hin

Verwirrung um den Jagdschutz für Katzen: Das NRW-Umweltministerium dementiert eine Gesetzeslockerung. | © dpa

Kristine Greßhöner
06.08.2015 | 06.08.2015, 08:14

Bielefeld/Düsseldorf. Jäger in NRW dürfen keine Katzen erschießen. Seit April verbietet dies das neue Landesjagdgesetz. Zwei Formulierungen des Umweltministeriums sorgen nun für Verwirrung und deuten auf eine rechtliche Grauzone hin.

Der Landesjagdverband zeigt sich angesichts des vermeintlichen Umschwenkens von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) verärgert. Vor der Gesetzesänderung durfte eine verwilderte Katze geschossen werden, wenn sie mindestens 200 Meter von einem Gebäude entfernt war. 7.595 Streuner waren es im Jagdjahr 2013/2014, 961 davon im Regierungsbezirk Detmold.

"Es geht uns nicht um die Hauskatzen", sagt der Herforder Kreisjagdberater Jochen Meyer zu Bexten. Bejagt würden lediglich solche Tiere, die keinen Bezug zum Menschen hätten und eine Gefahr für andere Tiere darstellen.

Töten von Katzen ist verboten

Seit kurzem ist das Töten von Katzen generell strafbar. Dies war von der Jägerschaft vor der Gesetzesnovellierung als Einschränkung kritisiert worden, da verwilderte Katzen sich unkontrolliert vermehren und bedrohte Arten fressen würden.

In einer aktuellen Anfrage zweier FDP-Abgeordneter im Landtag nennt Remmel jetzt zwei Ausnahmen. Behörden dürften einerseits den Abschuss anordnen "zur Abwehr einer akuten Tollwutgefahr" und andererseits, wenn Katzen "Gelege von Wiesenbrütern beeinträchtigen". Weiter heißt es, die Kadaver seien dem Veterinäramt vorzulegen. Der Sprecher des Landesjagdverbandes, Andreas Schneider, sagte dazu: "Wir sind durchaus verärgert." Er fordert eine erneute Überprüfung. Medien hatten berichtet, dass es neuerdings Ausnahmen des Abschussverbots gebe.

Ein Sprecher des Umweltministeriums stellte klar: "Es gibt keine Lockerung des Jagdgesetzes." Die Szenarien beträfen bloß das Tierseuchengesetz und die Naturschutzbehörden, nicht die Jagdbestimmungen selbst.

Das genannte Beispiel, das den Abschuss "aus Gründen des Vogelschutzes" erlauben würde, habe es in der Praxis noch nie gegeben. Warum der Sachverhalt dennoch als Beispiel aufgeführt wurde, ließ er unkommentiert. Auf welcher Annahme zudem die Formulierung beruhe, dass herrenlose Tiere "oftmals ehemalige Hofkatzen" seien, sei momentan nicht zu klären.

Katzen-Abschuss nicht mehr über Versicherung gedeckt

Schneider sagte, er rate Jägern davon ab einzugreifen - wegen der Versicherung. Denn der Abschuss einer Katze sei mit Änderung des Jagdrechts nicht mehr über die sonst gültige Jagdhaftpflicht abdeckt. Würde beispielsweise ein Fenster zu Bruch gehen, müsste der Jäger privat haften. Schneider kritisierte zudem, dass sich das Land schwertue mit einer Katzenkastrationspflicht. Die Jägerschaft würde dies ebenso begrüßen wie eine Chip-Pflicht zwecks Registrierung.

Der Sprecher des NRW-Umweltministeriums betonte: "Wir haben kein Katzenproblem." Problematisch seien eher die Kapazitäten der Tierheime und deren Finanzierung. Er verwies auf das jährlich 200.000 Euro umfassende Förderprogramm "Katzenkastration", das Tierschutzvereine unterstützt.