Gas- und Stromkrise

Diese Energiesparmaßnahmen und Verbote gelten ab Donnerstag

Der Energiesparplan betrifft vor allem öffentliche Gebäude und Unternehmen. Doch auch Privatpersonen müssen sparen.

Private Pools dürfen nach der Vorstellung der Regierung in Herbst und Winter nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden. | © IMAGO/MiS

30.08.2022 | 30.08.2022, 23:40

Ab 1. September wird gespart: Dann tritt eine Verordnung mit einer Reihe von Energiesparmaßnahmen in Kraft. Am Arbeitsplatz soll es höchstens 19 Grad warm sein, Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Werbung soll nachts nicht leuchten, private Schwimmbäder - also Pools innen und außen - nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Die Maßnahmen gelten sechs Monate lang - bis 28. Februar 2023.

Die Maßnahmen im Überblick:

- Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen "sind unwirksam". Die Mieterinnen und Mieter sind aber weiter verpflichtet, "angemessen" zu heizen und zu lüften, um so "Substanzschäden" zu verhindern wie etwa Schimmel.

- Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden, das sei keine "lebensnotwendige Nutzung". Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.- In Arbeitsräumen - sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Gebäuden - soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen: Für "körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten" sind das 19 Grad Celsius, für "körperlich schwere Tätigkeiten" zwölf Grad.

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- Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg.- Werbeanlagen dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht beleuchtet sein.- In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden - ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden. Kalt duschen ist nicht vorgeschrieben.- Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen "ist untersagt"; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung.- Die Informationsrechte von Kundinnen und Kunden werden gestärkt. Gasversorger müssen Eigentümer und Eigentümerinnen bis 30. September 2022 informieren über: den Energieverbrauch und Energiekosten der letzten Heizperiode; die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Heizperiode 2022/2023; das mögliche Einsparpotenzial, wenn die Raumtemperaturen im Mittel um 1 Grad Celsius gesenkt würden. Bei Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen muss dann der Eigentümer zum 30. November diese Informationen an die Nutzer weiterleiten. Das bezieht sich sowohl auf Mieterinnen und Mieter als auch auf Wohnungseigentümergemeinschaften mit zentraler Heizungsanlage.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt. Sie war am 24. August vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Im August war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen demnach ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.

Es soll noch längerfristige Maßnahmen geben

Neben der "Kurzfristenenergiesicherungsverordnung" will die Regierung eine zweite Verordnung mit Maßnahmen erlassen, die ab 1. Oktober "mittelfristig", nämlich zwei Jahre lang gelten sollen. Darin ist etwa die Pflicht für Eigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung vorgesehen; sie sollen zudem die Vorlauftemperaturen bei der Warmwasserversorgung senken oder nachts weniger heizen. Unternehmen soll dazu verpflichtet werden, Energiemanagementsysteme umzusetzen. Für diese Verordnung ist aber noch die Zustimmung des Bundesrates nötig.

Beide Verordnungen zusammen sollen jährlich Einsparungen von 20 Terawattstunden Gas bringen, das wären zwei Prozent des Verbrauchs in Deutschland. Beim Strom sollen damit mehr als zehn Terawattstunden eingespart werden. Die vielen Einsparvorschriften sollen demnach auch einen "Signal- und Vorbildeffekt entfalten" - und weitere freiwillige Energiesparmaßnahmen anstoßen. (AFP/bjp/groe)

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