Verschärfung und Verlängerung

Beschlussvorlage: Diese Corona-Regeln schlagen die Länder vor

Die Maskenpflicht soll verschärft, Silvester-Feuerwerk untersagt werden.

Verschärfungen sieht die Beschlussvorlage auch bei der Maskenpflicht vor.  | © dpa

24.11.2020 | 24.11.2020, 19:00

Berlin (AFP/dpa). Vor dem nächsten Coronagipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben die Länderregierungschefs ihre Linie festgezurrt. Lockerungen sind derzeit nicht absehbar - im Gegenteil sollen ab Dezember verschärfte Regeln gelten, wie aus der Beschlussvorlage der Länder für die Beratungen am Mittwoch hervorgeht.

Weihnachten soll im kleinen Kreis zwar gefeiert werden können, für Silvester könnte es allerdings schlecht aussehen. Die Vorstellungen der Länder im Überblick:

Verlängerung
Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember beibehalten werden. Dies betrifft etwa die Schließung von Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen. Bei einer Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner sollen die Länder eigenständig Lockerungen verfügen dürfen. Nach dem 20. Dezember sollen die Maßnahmen im Zweiwochenrhythmus verlängert werden, sofern sich die Lage nicht bessert. Länder mit einer Inzidenz unter 50 sollen dann eigenständig entscheiden können.

Verschärfung
Vom 1. Dezember bis zum 17. Januar - mit Zwischenregeln für Weihnachten und eventuell den Jahreswechsel - sollen private Treffen auf zwei Hausstände und höchstens fünf Menschen begrenzt werden, wobei Kinder unter 14 Jahren ausgenommen sind. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Bus und Bahn sowie an stark frequentierten Orten im Freien, an denen sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten, soll eine generelle Maskenpflicht gelten.

Weihnachten
Vom 21. bis mindestens zum 27. Dezember sollen auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen können - unklar ist noch, ob es jeweils fünf oder zehn sein dürfen. Kinder unter 14 Jahren sollen dabei nicht mitzählen. Für die Zeit nach den Feiertagen soll eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen werden. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden - dabei soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Silvester
Ob Silvesterfeiern mit fünf oder zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten in diesem Jahr möglich sind, scheint noch unklar. Die Beschlussvorlage sieht in Klammern vor, die Weihnachtsregeln möglicherweise bis zum 3. Januar gelten zu lassen - darüber besteht noch keine Einigkeit. Bereits deutlich vermerkt ist allerdings, dass es kein Feuerwerk geben soll. Der Verkauf, der Kauf und auch das Zünden sollen verboten werden, um Einsatzkräfte zu entlasten, das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten und Gruppenbildungen zu vermeiden. Die unionsgeführten Bundesländer sind anders als SPD-Länder allerdings gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller. Der Verkauf und das Mitführen von Pyrotechnik solle nicht untersagt werden, heißt es in einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. Stattdessen solle es einen Appell geben sowie ein Verbot von Feuerwerk auf belebten Plätzen.

Schulen
Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. Über Homeschooling sollen die Länder selbst entscheiden. Für die Schulen wird auch eine Teststrategie vorgeschlagen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, soll diese zusammen mit den betroffenen Lehrkräften für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Fällt der negativ aus, kann die Klasse wieder zurück an die Schule. „Um diese wirksame Teststrategie flächendeckend zur Anwendung bringen zu können, wird der Bund (über die Länder) zusätzliche Kapazitäten von Antigen-Tests zur Verfügung stellen", heißt es in dem Papier. Die Ausgestaltung weiterer Maßnahmen, wie etwa Wechselunterricht wird den Ländern überlassen. Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen untersagt bleiben. Es wird empfohlen, den Unterrichtsbeginn zu staffeln, um den Schulverkehr zu entzerren.

Hochschulen und Universitäten
Sie sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahmen soll es nur für Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen geben.

Finanzhilfen
Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

Reiserückkehrer
Der Entwurf schlägt vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen einheitlich auf im Regelfall auf zehn Tage festgelegt werden soll - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte.

Die Beschlussvorlage ist Grundlage für die Beratungen der Länder-Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. Am Montag wollen zunächst die Ministerpräsidenten die Vorlage absegnen.