Melle/Hannover (lr/dpa). Das Tragen von Kopftüchern sollte in einer Schule in Melle nur auf Antrag erlaubt sein – nach öffentlicher Kritik und dem Eingreifen des Landes Niedersachsen ist diese Regel der Schulordnung nun wieder gestrichen worden. „Das Tragen eines Kopftuches durch Schülerinnen oder Lehrerinnen als Ausdruck ihrer durch Artikel 4 Grundgesetz geschützten Religionsausübung ist an den niedersächsischen Schulen grundsätzlich zulässig“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover. Den Fall hatten zuerst die Webseite „IslamiQ“ und die „Neue Osnabrücker Zeitung“ aufgegriffen.
Wie jetzt bekannt wurde, hat es in den Tagen nach der Ankündigung auch eine Bombendrohung gegen die Schule gegeben. An das Schulgebäude wurden Beleidigungen gegen die Schulleiterin geschmiert. „Die Polizei ermittelt, der Schulträger bemüht sich um eine zeitnahe Reinigung der Wände“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Landesamts für Schule und Bildung. „Grundsätzlich lehnen wir jede Form unsachgemäßer Kommunikation, Beleidigung und strafbewehrter Handlungen ab.“
Kopftuch-Tragen nur auf Antrag
Auslöser war ein Brief, den die Schulleitung der Grund- und Oberschule im Ortsteil Buer Anfang November an die Eltern geschrieben hatte. In ihm wies sie auf eine Regel der Schulordnung zum Tragen von Kopfbedeckungen hin. Demnach gelte an der Schule, dass beim Betreten des Gebäudes und allen geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckungen getragen werden. Dazu würden auch Mützen, Kappen oder Kopftücher gehören. „Ausnahmen sind selbstverständlich möglich, müssen jedoch bei der Schulleitung beantragt werden“, hieß es weiter in dem Brief.
Das Landesamt für Schule und Bildung habe direkt den Kontakt zum Schulträger – der Stadt Melle – und zur Schule aufgenommen, nachdem der Brief bekannt geworden sei, erklärte die Sprecherin des Ministeriums. Dabei sei auf die Rechtsgrundlage hingewiesen worden. „Die Schule hat daraufhin diese Vorgehensweise wieder aufgehoben“, sagte die Sprecherin. Dazu sei auch ein Elternbrief der Schule versendet worden.
Der Sachverhalt werde derzeit weiter vom Landesamt für Schule und Bildung gemeinsam mit der Schule geprüft, hieß es. Es solle geklärt werden, wie es zu dem Schreiben gekommen sei.