
Neuer Monat, neue Regeln – ab Juni gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Wichtigste im Überblick.
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Ab dem 1. Juni haben Frauen einen Anspruch auf Mutterschutz, wenn sie ein Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche verlieren. Bisher hatten Mütter bei einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz, noch auf eine Krankschreibung. Das ändert sich mit den neu gestaffelten Mutterschutzfristen nun.
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Mit der neuen Regelung steht Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine garantierte Regenerationszeit von zwei Wochen zu, ab der 17. Woche sind es sechs Wochen. Bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche bekommen Frauen acht Wochen Regenerationszeit. Arbeitgeber dürfen Frauen in diesem Zeitraum nicht beschäftigen, es sei denn, die Frau erklärt sich dazu ausdrücklich bereit. Während der Schutzfristen haben die Frauen einen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Schneller Anbieterwechsel beim Strom

Ab dem 6. Juni wird der Strommarkt in Deutschland deutlich dynamischer: Denn Netzbetreiber und Energieversorger müssen dann einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland von der Bundesnetzagentur umgesetzt wird.
Für Verbraucher wichtig zu beachten: Vertraglich festgehaltene Kündigungsfristen mit dem aktuellen Anbieter gelten jedoch weiterhin. Wenn die Kündigungsfrist also vier Wochen beträgt, kommt man aus dem Vertrag auch mit der schnelleren Abwicklungszeit nicht früher heraus.
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Ein Nachteil der neuen Regelung ist jedoch, dass Verbraucher den Stromanbieter beispielsweise im Fall eines Umzugs nicht mehr sechs Wochen rückwirkend kündigen können. Stattdessen können Stromkunden ihren Vertrag nur noch zu einem künftigen Termin an- oder abmelden. Wer umziehen will, sollte seinen Stromanbieter also so früh wie möglich informieren.
Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen
Bisher war die Kontrolle der Flüssiggasanlagen von Wohnmobilen und Wohnwagen eine Empfehlung, ab dem 19. Juni wird sie jedoch zur gesetzlichen Pflicht. Damit sollen Unfälle, die durch austretende Gase entstehen, künftig vermieden werden. Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Nach der ersten Prüfung ist die Kontrolle alle zwei Jahre fällig, bei neuen Fahrzeugen oder nach längerer Standzeit ist die Überprüfung vor dem ersten Einsatz durchzuführen.

Die Kosten für eine Prüfung, die von einer sachkundigen Person durchgeführt werden muss und ungefähr eine halbe Stunde dauert, belaufen sich auf 40 bis 80 Euro. Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert ein Bußgeld und auch der TÜV kann verweigert werden.
Stärkung der Barrierefreiheit
Erst spät im Monat, am 28. Juni, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das entscheidende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich bringen soll. Denn künftig müssen Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und auch Computersysteme barrierefrei sein.
Außerdem verpflichtet das Gesetz Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr – Stadt-, Vorort und Regionalverkehrsdienste sind ausgenommen – dazu, Informationen über die Barrierefreiheit der Verkehrsmittel, der umliegenden Infrastruktur und Gebäude sowie zu Ticketsystemen. Zusätzlich müssen zusätzliche Serviceinformationen zum am Bahnhof befindlichen Servicepersonal, defekte Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbare Dienstleistungen gegeben werden.
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Neue Regelungen für Smartphones und Tablets
Ab dem 20. Juni gelten neue Regelungen für Smartphones und Tablets. Zum einen sollen neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone für längere Akkulaufzeiten, mehr Ersatzteile und langlebigere Geräte sorgen. Das Ziel ist, weniger Elektroschrott zu produzieren.

Zum anderen wird das bekannte EU-Energielabel auf Smartphones und Tablets erweitert. Das neue Label informiert dann nicht nur über die Effizienzklasse von A bis G, sondern auch über die Reparierbarkeit des Geräts. Außerdem gibt das Label Auskunft darüber, wie lange Hersteller Software-Aktualisierungen für das Gerät bereitstellen. Das betrifft unter anderem Sicherheits-Updates und auch Funktionsupdates.
Nationaler Veteranentag am 15. Juni
Der Bundestag hat den 15. Juni zum jährlichen Gedenk- und Ehrentag erklärt, um den Einsatz und Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Dieses Jahr findet der nationale Veteranentag zum ersten Mal statt. In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Veteraninnen und Veteranen.
In den kommenden Jahren wird der Tag, der mehr Sichtbarkeit für die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten schaffen soll, jeweils am 15. Juni oder an einem Wochenende davor oder danach stattfinden, wenn der 15. Juni auf einen Werktag fällt.
Höhere Rentenzahlungen
Zwar steigen die Renten in Deutschland offiziell erst zum 1. Juli 2025, doch viele Rentnerinnen und Rentner, nämlich jene, die bis zum März 2004 in Rente gegangen sind, sehen den um 3,75 Prozent erhöhten Auszahlungsbetrag schon am 30. Juni auf ihrem Konto. Rentnern ab April 2004 wird das Plus erst ab Ende Juli überwiesen.
Dass die höheren Auszahlungen gestaffelt ausfallen, liegt am Reformpaket Agenda 2010 aus dem Jahr 2003. Bis dahin bekamen alle Rentner die erhöhten Bezüge Ende Juni überwiesen. Um die Sozialkassen zu entlasten, beschloss die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Auszahlung um einen Monat zu verschieben – jedoch nur für all jene, die nach März 2004 in Rente gingen. Wer schon im Juni mehr Geld bekommt, wurde darüber mit einer sogenannten Rentenanpassungsmitteilung informiert.