Haben Sie bei einem Weihnachtsmarkt schon einmal den Glühweinbecher mitgenommen? Die Tassen sind meistens nicht nur praktisch, sondern oft auch schön weihnachtlich gestaltet. Also rein damit in die Handtasche und ab nach Hause. Denn schließlich hat man Pfand bezahlt und ist somit Eigentümer der Tasse, oder? Nicht unbedingt, mit etwas Pech kommt das bei den Standbetreibern nicht ganz so gut an. Und mit ganz viel Pech handelt es sich dabei sogar um Diebstahl.
Glühweinbecher nicht einfach einstecken
„Ein Pfandsystem lebt davon, dass die gebrauchte Tasse wieder zurückgegeben und wiederverwendet wird“, erklärt Marco von Dobschütz-Dietl, Dienststellenleiter der Stadt Nürnberg. Der Christkindlesmarkt in Nürnberg gehört zu den ältesten Weihnachtsmärkten in Deutschland. Das bringt eine gewisse Erfahrung mit sich – auch was den Becherschwund angeht: „Es wird jedes Jahr mit einem gewissen Schwund gerechnet“, so von Dobschütz-Dietl. Grundsätzlich darf man die Tasse also nicht einfach so mitnehmen, erklärt auch Udo Möller, Pressesprecher der Landeshauptstadt Hannover. „Die Hinterlegung einer Pfandgebühr ist kein Kauf“, so Möller. Hannover ist vor allem für den Weihnachtsmarkt in der historischen Altstadt bekannt.
In Lübeck ist das Mitnehmen der Becher hingegen nicht nur geduldet, sondern Teil des Verkaufsprogramms. „Für manche Gäste ist die Tasse mit den unterschiedlichen Motiven ein Sammelobjekt“, sagt Doris Schütz, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Lübeck. „Die Lübecker Weihnachtstasse kostet 3 Euro Pfand“, erklärt sie.
Auch in Paderborn werden die Weihnachtsmarkttassen jährlich neu aufgelegt. Sie können für 2,50 Euro in der Tourist-Information oder auf dem Weihnachtsmarkt direkt an den Glühweinständen erworben werden.
Wer also den Glühweinbecher mitnehmen und Ärger vermeiden möchte: lieber einmal am Stand nachfragen und das Andenken mit reinem Gewissen einstecken.
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Eigene Getränke nur im öffentlichen Raum
Glühwein dürfte auf dem Weihnachtsmarkt eines der beliebtesten Getränke sein. Und nicht nur da. Die Deutschen trinken jährlich etwa 50 Millionen Liter Glühwein, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die einen kaufen ihren Glühwein, die anderen machen ihn zu Hause selber. Wer den eigenen Glühwein lieber mag, das Weihnachtsmarktflair aber nicht missen will, könnte auf die Idee kommen, mitgebrachte Getränke auf dem Weihnachtsmarkt zu verzehren. Aber ist das in Ordnung? Es kommt drauf an, wo der Weihnachtsmarkt stattfindet. Denn: Wenn der Weihnachtsmarkt im öffentlichen Bereich stattfindet, dürfen auch mitgebrachte Getränke verzehrt werden, erklärt Schütz aus Lübeck.
Apropos Glühwein: Ab wann darf dieser eigentlich getrunken werden? „Glühwein darf in der Öffentlichkeit ab 16 Jahren getrunken werden, sofern dieser keinen Schnaps oder Branntwein enthält“, erklärt Möller. Hierbei handele es sich um eine bundeseinheitliche Regelung. Eierlikör und Glühwein „mit Schuss“ gibt es von Dobschütz-Dietl zufolge aber erst ab 18 Jahren.
Probierstände sind nicht zum Sattessen
Ob gebrannte Mandeln, Früchte in Schokolade, Crêpes oder Liköre: Fürs leibliche Wohl ist auf den Weihnachtsmärkten immer gut und ausreichend gesorgt. Aber wer die Wahl hat, hat die Qual. Wie soll man sich zwischen den ganzen Köstlichkeiten nur entscheiden? Praktisch ist da die Möglichkeit, Verschiedenes zu probieren. Ein Plus: Nach dem ganzen Probieren dürfte man dann auch schon fast satt sein. Dürfte ja kein Problem sein, oder? Schwierig.
Auf vielen Weihnachtsmärkten gibt es heute offiziell gar keine Probierstände mehr. So erklärt von Dobschütz-Dietl aus Nürnberg, dass „die unentgeltliche Abgabe von Warenproben auf dem Christkindlesmarkt gemäß unserer Satzung über die Jahr- und Spezialmärkte nicht erlaubt“ ist. Ähnliches gilt auch in Hannover. „Probierstände im eigentlichen Sinne gibt es nicht“, erklärt Möller. Was dort zum Probieren angeboten werde und in welcher Menge, sei demnach Sache der Standbetreiberinnen und Standbetreiber. In Lübeck gibt es einige wenige Probierstände, erklärt Schütz. Aber: „Zum Sattessen sind die nicht gedacht.“ Wer sich vor dem Kauf von Süßwaren oder Ähnlichem wirklich nicht ganz sicher ist, kann beim Stand einmal nett nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, etwas zu probieren. Aber: Danach auch bitte kaufen, statt weiter unentgeltlich zu naschen.
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Bargeld zur Sicherheit einstecken
Wer sich auf dem Weihnachtsmarkt mit Süßkram, Selbstgemachtem oder anderem eindecken möchte, muss eines dabeihaben: ein gültiges Zahlungsmittel. Auch wenn immer mehr Menschen ihre Einkäufe bargeldlos zahlen – mit ein paar Scheinen oder Münzen in der Tasche ist man meistens auf der sicheren Seite. Wie sieht das auf den Weihnachtsmärkten aus? „Das ist von Stand zu Stand unterschiedlich“, sagt Möller über die hannoverschen Weihnachtsmärkte. So ist es auch in Lübeck: „Bargeld mitnehmen kann nicht schaden“, meint Schütz.
Auch in Nürnberg ist es ratsam, Bargeld mitzuführen, weil das Zahlen mit Karte nicht überall möglich ist. „Der Großteil der Budenbetreiber akzeptiert Kartenzahlung“, so von Dobschütz-Dietl. In Nürnberg gibt es aber noch eine Besonderheit beim Zahlen: Ab diesem Jahr kann dort mit dem Christkindlesmarkt-Taler bezahlt werden. Jeder Taler hat einen Wert von 5 Euro und kann an den Buden eingelöst werden. Bargeld ist also kein Muss – aber wie so oft gilt: Haben ist besser als brauchen.
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Taschen auf Gegenstände kontrollieren
Tatsächlich gibt es aber auch Dinge, die Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte lieber zu Hause lassen sollten. Dazu gehören Möller zufolge „Waffen jeglicher Art und Drogen“ – von Dobschütz-Dietl zufolge kann die Polizei dies auch stichprobenartig kontrollieren. Achtung: Auch Pfeffersprays dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden, warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen.
Wer diese Tipps befolgt, kann und wird auf den verschiedenen Weihnachtsmärkten in Deutschland eine tolle Zeit verbringen – und nicht vergessen: Glühwein und Crêpes schmecken auch ohne Schnee.
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