
Beliebte Reiseländer sind von schweren Waldbränden betroffen. Die Brände auf Rhodos verunsichern aktuell Reisende: Tausende Touristen und Urlauber sind vor den Flammen geflohen. Ob Urlauber eine gebuchte Reise antreten müssen und wer für Schäden vor Ort aufkommt: eine Übersicht über die Rechte von Urlaubern.
Kann ich meine Reise wegen Waldbränden stornieren?
Beeinträchtigen außergewöhnliche Umstände im Urlaubsgebiet die Reise, kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden, sagt die Verbraucherzentrale. Wurden Ferienhaus, Hotel und Flug separat gebucht, gibt es mitunter keine Erstattung.
Subjektive Einschätzungen reichen als Basis für eine Stornierung nicht aus. Angst vor Bränden zählt also nicht. Beim Auswärtigen Amt können Reisende vorab einsehen, ob Reisewarnungen vorliegen. Doch auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können Naturkatastrophen zur kostenfreien Stornierung berechtigen. Formelle Warnungen sind keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Es muss absehbar sein, dass der Urlaub zum Zeitpunkt der Reise erheblich beeinträchtigt ist. Das lässt sich oft erst kurz vor Urlaubsbeginn abschätzen.
Was sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände?
Als unvermeidbar und außergewöhnlich gelten Umstände, die Reisende und Reiseveranstalter nicht kontrollieren können, sagt die Verbraucherzentrale. Folgen können auch dann nicht vermieden werden, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden. Die Reise muss erheblich beeinträchtigt sein. Früher wurden diese Umstände laut Verbraucherzentrale auch "höhere Gewalt" genannt. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Lawinenabgänge, Waldbrände, Erd- und Seebeben, aber auch Streiks von Fluglotsen, Kriege und politische Unruhen und Krankheitsausbrüche.
Was passiert, wenn ich vor Reisebeginn von der Reise zurücktrete?
Liegen während der Reisezeit unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor, müssen Urlauber keine Entschädigung zahlen. Der Reisepreis muss innerhalb von 14 Tagen erstattet werden, sagt die Verbraucherzentrale. Auch der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände die geplante Reise nicht oder nur eingeschränkt durchführen kann.
Kann ich den Urlaub abbrechen?
Wenn das Urlaubsparadies wegen außergewöhnlicher Umstände zum Albtraum wird, können Sie bei einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen, sagt die Verbraucherzentrale.
Beschädigt ein Brand das Hotel während des Aufenthalts oder ist der Urlaubsort bedroht, können Pauschalreisende den Reisevertrag kündigen. Die Rückreise muss der Reiseveranstalter organisieren. Für die Reisenden dürfen dabei keine Mehrkosten entstehen, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Was gilt bei Individualreisen?
Wer keine Pauschalreise gebucht hat, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Das Gute vorab: Reiseleistungen, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wenn also ein Luftraum oder das Gebiet, in dem die Unterkunft liegt, gesperrt werden, müssen Flug und Unterkunft nicht bezahlt werden.
Ist die gebuchte Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsrisiko bewohnbar, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Oft fällt eine Stornogebühr an. Wurde direkt beim im Ausland lebenden Eigentümer gebucht, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Das gilt auch bei Fluggesellschaften.
Wird ein Flug wegen außergewöhnlichen Umständen annulliert, können Fluggäste zwischen der Erstattung und einem Ersatzflug wählen - Letzteres, wenn Plätze verfügbar sind.
Greift die Reiserücktrittversicherung bei Naturkatastrophen?
Reiserücktritt- und Abbruchversicherungen greifen bei schwerer, unerwarteter Erkrankung und Tod der Reisenden oder naher Angehöriger und bei Arbeitslosigkeit. Naturkatastrophen sind oft nicht abgedeckt.
Wer zahlt, wenn Brände mein Gepäck zerstören?
Für persönliche Gegenstände, die im Hotel, Zelt oder in der Ferienwohnung zurückgelassen und durch Feuer beschädigt wurden, kann die Hausratversicherung greifen. Das variiert je nach Versicherung und lässt sich nicht pauschal beantworten.