In Klischees findet sich immer gerade so viel Wahrheit, dass sie sich hartnäckig halten. Das gilt auch für das Beamtentum und zeigt sich fast schon absurd deutlich in der Diskussion um die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Denn im verkrusteten Apparat wird die Arbeitszeit für diese Berufsgruppe nun mal mit dem Pflichtstundendeputat festgelegt, und das seit immerhin stolzen 150 Jahren.
Frei nach dem Motto „Das haben wir immer so gemacht“, scheint es gar keine Rolle zu spielen, dass diese Pflichtstunden dem gesellschaftlichen Wandel und den damit verbundenen Arbeitsanforderungen längst nicht mehr gerecht werden. Auch die gültige und von zwei Gerichten bestätigte Rechtsgrundlage scheint herzlich wenig Einfluss zu haben.
Teilzeit in NRW nur noch mit hohen Hürden möglich
Während all dies fast schon Material ist für einen Beamtenwitz, zeigt die Debatte auch auf, was bitterer Ernst ist: Es scheint kaum möglich zu sein, Maßnahmen gegen die Überlastung von Lehrkräften ins Leben zu rufen, die wirklich greifen. Und dann führt das Personal an Schulen mit Recht an: Was nutzt die Erfassung der Überstunden, wenn das Problem der Überlastung nicht zu lösen ist?
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Eine Reduzierung der Pflichtstunden pro Lehrkraft würde das ohnehin bestehende Problem des Lehrermangels immens verschärfen. Schulverwaltungsassistenten, die Lehrkräfte und Schulleitungen entlasten, sind Mangelware.
Bliebe als Letztes die Flucht in die Teilzeit, der selbstverantwortliche Umgang mit den eigenen Ressourcen. Diesem Schritt aber sind in NRW klare Riegel vorgeschoben, wenn man nicht Familie hat. Auf diese Weise will das Land die Unterrichtsversorgung sicherstellen. Bleibt die Frage, wie lange das mit ausgebranntem Personal funktioniert.
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