Keine Panik! Zwar zeigen die Zahlen aus NRW und OWL, dass hier Hunderte und Tausende Haftbefehle offen sind, jedoch bedeutet das nicht, dass auf unseren Straßen unzählige Schwerkriminelle frei herumlaufen. Immerhin werden die meisten Personen gesucht, weil sie etwa eine Strafe nicht zahlen konnten. Eine Strafe für einfache Vergehen, die die öffentliche Sicherheit, wenn überhaupt, nur bedingt betreffen.
Tatsächlich zeigen die Zahlen vielmehr einen wirklich erfreulichen Umstand. Denn beispielsweise in OWL sucht die Polizei offenbar nur wenige Personen, die für Gewalt bis hin zu Mord oder Vergewaltigung verantwortlich sein sollen. Und das bedeutet: Die Polizei schafft es in der Regel, solche Verbrechen aufzuklären und die Täter auch schnellstmöglich zu fassen. Solche Fälle werden bei den Sicherheitsbehörden ohnehin mit absoluter Priorität bearbeitet. Dass die Ermittler und Fahnder nicht alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Täter zu fassen, ist also ein falscher Rückschluss auf die Zahl offener Haftbefehle.
Allerdings kommt die Polizei bei der Verfolgung der Gesuchten auch an ihre Grenzen. Verschwindet ein mutmaßlicher Verbrecher ins Ausland – das beste Beispiel: die Türkei – haben die Ermittler hierzulande in den meisten Fällen das Nachsehen. Eine Strafverfolgung in dem Land ist nicht möglich, und die ausländischen Behörden haben in der Regel kein allzu großes Interesse, die deutschen Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. Es sei denn, es gibt Auslieferungsabkommen. Doch die gibt es nicht mit allen Nationen. Auch gesuchte mutmaßliche Schwerverbrecher aus OWL werden im Ausland verortet.
Wie sinnvoll ist gezielte Verfolgung?
Eine berechtigte Frage bei der Zahl offener Haftbefehle und der Tatsache, dass die meisten Personen nur wegen nicht gezahlter Geldstrafen gesucht werden, ist, inwiefern eine gezielte Verfolgung der Gesuchten sinnvoll ist. Auf der einen Seite würde das enorme Kräfte der Polizei binden, die für andere Dinge eher gebraucht würden. Auf der anderen Seite sollten Personen, die sich nicht an Normen und Gesetze halten, mit ihrem Verhalten aber auch nicht einfach so durchkommen.
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Vielleicht könnte die Justiz Abhilfe schaffen und Strafen (etwa Geldstrafen – bei Nichtzahlung Ersatzfreiheitsstrafe) direkt umsetzen. Doch auch hier gibt es zu viele offene Fragen, alleine schon bei den verfügbaren Haftplätzen. Eine echte Lösung gibt es hier also nicht. Es scheint viel mehr, als würde die Zahl offener Haftbefehle auch weiterhin ein hohes Niveau haben.