Von
Magnus Horn
06.07.2018 | 06.07.2018, 20:00
Schwarz
Was gibt es während dieser sommerlichen Tage und Nächte Schöneres, als mit Freunden im Biergarten zu sitzen und das Leben zu genießen? Doch Wirte mit Außengastronomie müssen immer auf der Hut sein, Anwohner nicht zu stören. Unsere Autoren streiten, ob der Lärmschutz im Sommer für Kneipen aufgehoben werden soll
Endlich Feierabend. Den ganzen Tag lang gearbeitet und Gespräche geführt. Das schöne Wetter am Abend kann man dann bestens bei einer kleinen Fahrradtour genießen oder zu Hause in Ruhe den Abend ausklingen lassen. Ich habe per se auch nichts dagegen, mich in einen Biergarten zu setzen. Aber das muss man doch nicht bis in die Puppen ausreizen.
Dass es das NRW-Landes-Immissionsschutzgesetz der Außengastronomie überhaupt gestattet, die Öffnungszeiten bis 24 Uhr zu verlängern, ist daher aus meiner Sicht überaus rücksichtslos. Nennt mich einen Spießer. Aber nennt mich auch jemanden, dem ein sportlicher Ausgleich, aber vor allem Ruhe am Abend wichtig ist. Was nicht heißt, dass ich nicht gerne Spaß habe. Weit gefehlt. Aber bitte dann, wenn es passt. Und nicht unter der Woche, wenn ein Großteil der Bevölkerung früh morgens wieder arbeiten und daher rechtzeitig schlafen muss.
Denn so schön es vielleicht sein mag, im benachbarten Biergarten den Abend „ausklingen" zu lassen, so unangenehm ist es, morgens schwer aus dem Bett zu kommen, weil Lärm den Schlaf beeinträchtigt hat. Und das passiert im Sommer häufig. Viel öfter sollten die Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch machen, den Beginn der Nachtruhe auf 22 Uhr vorzuverlegen „zum Schutz der Nachbarschaft". Damit sind die Biergartenbesucher noch gut bedient, denn seien wir mal ehrlich: Im Wort Biergarten steckt Bier drin. Klar, man kann auch etwas anderes trinken, aber dann wird man vermutlich auch woanders hingehen.
Erhöht sich der Alkoholpegel, steigt die Lautstärke zwangsläufig. Das ist – ich bin geneigt, das zu sagen – natürlich. Es geht hier auch gar nicht um persönliche Eitelkeiten oder das Drücken der Spaßbremse, aber wie wahrscheinlich ist es, sich vollends auf die Rücksicht unserer Mitmenschen verlassen zu können? Dann muss man eben Maßnahmen treffen, die den Lärm eindämmen und Regelungen finden, an die man sich zu halten hat. Zum Wohle des Miteinanders.
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