Paderborn

Seit 1930 ist Paderborn ein Erzbistum

Kirchengeschichte: Im Laufe der Jahre hat sich der Zuschnitt der Diözese mehrmals verändert

Leser fragen, die NW erklärt. | © NW

07.11.2016 | 07.11.2016, 12:12

Paderborn. In der Kolumne des vergangenen Montags über Wilhelm Hohoff hat NW-Leser Raimund Witter einen bedauerlichen Fehler entdeckt. Caspar Klein war bei der Beerdigung Hohoffs im Jahr 1923 keineswegs als Erzbischof, sondern als Bischof zugegen. Denn die Diözese Paderborn wurde erst im Jahr 1930 von Papst Pius XI. zum Erzbistum erhoben und Klein zum ersten Erzbischof Paderborns ernannt.

Die päpstliche Bulle Pastoralis officii nostri regelte nach dem zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossenen Preußenkonkordat die Grenzen der deutschen Diözesen neu. Neben Paderborn wurde auch Breslau zum Erzbistum erhoben. Berlin, das zuvor zu Breslau gehörte, wurde ein eigenes Bistum.

Paderborn wurde 1930 zum Sitz der neuen Kirchenprovinz Mitteldeutschland mit dem Erzbistum und den Suffraganbistümern Fulda und Hildesheim. Heute bildet das Erzbistum mit den angeschlossenen Bistümern Fulda, Erfurt und Magdeburg die Kirchenprovinz Paderborn. Hildesheim wurde 1995 der Kirchenprovinz Hamburg zugeordnet. Die Bistümer Erfurt und Magdeburg wurden erst im Jahr 1994 errichtet.

Vor dem Konkordat und auch in den Jahren danach veränderten sich die Grenzen der Diözese Paderborn immer wieder. Eine besonders einschneidende Veränderung brachte das Jahr 1958. Nach der Gründung des Ruhrbistums Essen gab Paderborn die vier Städte Bochum, Wattenscheid, Lüdenscheid und Gelsenkirchen sowie die beiden Kreise Altena und Ennepe-Ruhr ab.

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