Kreis Paderborn. Erwarten Paare ein Kind, ist für viele eine vorherige Heirat nicht mehr unbedingt angesagt. Das Jugendamt des Kreises Paderborn beobachtet in den vergangenen zehn Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung: Die Anzahl der so genannten Sorgeerklärungen vor der Geburt eines Kindes ist von 92 im Jahr 2014 auf nun 197 im Jahr 2024 angestiegen.
Eine Sorgeerklärung ist eine offizielle Erklärung, in der nicht verheiratete Eltern festlegen, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen möchten. Sie muss in der Regel beim Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben werden.
Diese signifikante Erhöhung innerhalb von zehn Jahren spiegelt offenbar einen gesellschaftlichen Wandel im partnerschaftlichen Leben wider.
Beurkundung einer Sorgeerklärung ist kostenlos
„Dieser Trend zeigt deutlich, dass eine Eheschließung bei werdenden Eltern nicht mehr als zwingend notwendig erachtet wird“, erklärt in einer Mitteilung des Kreises Paderborn Irene Klose, langjährige Urkundsperson im Jugendamt. „Stattdessen wählen immer mehr Paare den Weg der Sorgeerklärung, um auch rechtlich die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, ohne den Schritt vor den Traualtar zu gehen.“
Die Beurkundung einer Sorgeerklärung erfolgt laut Kreisverwaltung kostenlos und kann auch gemeinsam mit der Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden. Sie biete nicht-verheirateten Eltern eine unkomplizierte Möglichkeit, rechtlich gleichgestellt zu sein, ohne ihre Beziehung formell durch eine Ehe zu besiegeln.
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Irene Klose, die seit 40 Jahren im Jugendamt tätig ist, betont die Bedeutung dieser Entwicklung: „Es ist erfreulich zu sehen, (...) dass sich immer mehr Eltern bereits vor Geburt des Kindes über das Thema Anerkennung der Vaterschaft und Sorgerecht informieren.“
Bei jedem Beurkundungstermin stehe die Beratung im Vordergrund. Auch über das Beratungsangebot des Kreisjugendamtes werde informiert.