Unter Alkohol und Drogen

Polizei stoppt Autofahrer nach Verfolgungsfahrt durch Paderborner Wohngebiet

Neben Alkohol und Drogen im Blut hatte der 26-Jährige zudem keinen Führerschein und fuhr deutlich zu schnell. Die Polizei nahm den Paderborner vorläufig fest.

Die Paderborner Polizei verfolgte den Autofahrer durch ein Wohngebiet. | © Andreas Frücht

22.02.2024 | 22.02.2024, 11:21

Paderborn. Deutlich zu schnell, ohne Führerschein und mit Alkohol sowie Drogen im Blut: Die Polizei Paderborn hat in der Nacht zu Donnerstag einen 26-jährigen Paderborner nach einer Verfolgungsfahrt durch ein Wohngebiet gestoppt und vorläufig festgenommen.

Den Beamten war in Paderborn gegen 0.10 Uhr ein Mercedes Benz E 400 mit Bonner Kennzeichen im Einmündungsbereich des Angelnwegs mit der Straße An der Talle aufgefallen, da das Fahrzeug zügig nach rechts in Richtung Paderborn-Marienloh abbog. Als der Streifenwagen Anhaltezeichen gab, um den Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, beschleunigte dieser die blaue Limousine deutlich.

Er bog mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Dr.-Rörig-Damm ab und raste über eine Kreuzung nach links weiter in die Augustdorfer Straße. Von dort aus fuhr der Fahrer in den Dr.-Mertens-Weg. Dort verließen der 26-Jährige und seine 20-jährige Beifahrerin das Fahrzeug, um zu Fuß weiter zu flüchten.

26-Jähriger versteckt sich auf Grundstück

Während die Frau schließlich stehenblieb, versteckte sich der Mann auf einem der Grundstücke. Ein Zeuge meldete sich jedoch über den Polizeinotruf 110, so dass auch der Fahrer kurz darauf gestellt werden konnte.

Die Beamten entdeckten bei ihm Alkohol, Betäubungsmittel sowie eine geringe Menge Bargeld und brachten ihn zur nächsten Polizeiwache. Der Mercedes Benz wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Tatverdächtige keinen gültigen Führerschein besitzt. Dazu gab er an unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen zu stehen. Ihm wurden zwei Blutproben entnommen.

Auf den 26-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Einzelrennens und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu. Auch gegen den Halter des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige gefertigt.