Brauchtum

Osterfeuer in Paderborn werden verstärkt kontrolliert

Die Brauchtumsfeuer müssen bis Mitte März angemeldet werden. Die Stadt Paderborn erinnert daran, dass kein Müll verbrannt werden darf.

Wer ein Osterfeuer plant, kann dies bis Mitte März anmelden. | © Stadt Paderborn

21.02.2024 | 21.02.2024, 12:04

Paderborn. Osterfeuer gehören in der Region zu den beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuern. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmählichen entstehenden Haufen erkennen.

„Leider zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen dazu genutzt wird, illegale Müllverbrennungen durchzuführen“, schreibt die Stadt Paderborn. Nicht selten würden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen.Die Feuerwehr Paderborn, das Amt für Umweltschutz und Grünflächen sowie das Ordnungsamt weisen deshalb in einer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, was definitiv nichts im Osterfeuer zu suchen habe: nämlich brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe und noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz.

Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden, schreibt die Stadt. Dazu gehöre beispielsweise auch, dass zu Gebäuden und Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten ist. Es darf demnach kein stärkerer Funkenflug entstehen und das Feuer muss ständig (bis zum Erlöschen der Glut) von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden.

Kleintiere schützen

In den Feuern würden zudem oft zahlreiche Kleintiere verbrennen. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abbrennens der Haufen aufgeschichtet werden. Weiterhin sollten bereits länger liegende Haufen umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht.

Alle Teilnehmenden sollten darauf achten, dass Osterfeuer ihrem Ursprung entsprechend abgebrannt werden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen.

Feuer können verboten werden

Das Ordnungsamt wird verstärkt Kontrollen vor Ort durchführen. Aus diesen Grund ist die Anmeldefrist bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin unbedingt einzuhalten. Bei festgestellten Verstößen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder das Feuer untersagt werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, das Osterfeuer im Stadtgebiet von Paderborn bis spätestens zwei Wochen vor dem Ostersamstag, also bis zum 15. März, anzumelden sind. Möglich ist dies unter Tel. 05251 8812299 oder online unter diesem Link.