Paderborn. Nach der Entscheidung über die Zukunft der St.-Vincenz-Kliniken gibt es jetzt die formelle Bestätigung: Auch die stimmberechtigten Gläubiger haben bei der Versammlung am Dienstag (30. Januar) für den Insolvenzplan votiert. Und damit für den Verbleib der Trägerschaft bei der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn.
Im Zuge des Insolvenzverfahrens der St.-Vincenz-Krankenhaus GmbH Paderborn fand die zweite Gläubigerversammlung als sogenannter „Erörterungs- und Abstimmungstermin“ statt, teilen die Kliniken mit. Auf Beschluss des Paderborner Amtsgerichts war der Termin im Heinz-Nixdorf-Museumsforum anberaumt worden.
Wichtigster Tagesordnungspunkt sei die Entscheidung zum Insolvenzplan gewesen, der auf einem gemeinsamen Vorschlag der Geschäftsführung, der beiden Generalbevollmächtigten und des Sachwalters basiert. Für den Insolvenzplan votierten nun die stimmberechtigten Gläubiger ohne Gegenstimmen. Zuvor hatte das Gericht den Plan geprüft und zur Abstimmung freigegeben.
Wie berichtet, geht der Auslöser für das Insolvenzverfahren auf eine Entscheidung der St.-Vincenz-Krankenhaus GmbH zurück: Am 26. Juli 2023 hatte sie beim Paderborner Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
Später hatten sich mehrere Krankenhausunternehmen aus dem Bundesgebiet am Bieterverfahren beteiligt. Auch die Katholische Hospitalvereingung Weser-Egge (KHWE) mit Sitz in Brakel hatte Interesse bekundet. Die Wende kam mit der finanziellen Unterstützung von Vincentinerinnen aus Südkorea.
Kliniken: Arbeitsplätze gesichert
Mit dem Votum der Gläubiger seien nun „die letzten Hürden dafür genommen, dass die St.-Vincenz-Kliniken zukünftig weiterhin in Trägerschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul bleiben“, teilen diese mit. Damit sei zugleich der Erhalt von etwa 2.800 Arbeitsplätzen an den verschiedenen Standorten des Krankenhauses „nachhaltig gesichert“.
Erleichtert darüber zeige sich auch Schwester M. Katharina Mock, Generaloberin der Barmherzigen Schwestern. „Das klare Votum der stimmberechtigten Gläubiger bestätigt uns darin, dass unser intensiver Einsatz für die Vincentinische Trägerschaft des Krankenhauses jede Mühe wert war“, wird sie in der Mitteilung zitiert.
Ansprüche der Gläubiger
Der freigegebene Insolvenzplan definiert den Weg der vollständigen Entschuldung des Krankenhauses und regelt, in welcher Höhe und in welchen Teilschritten die Ansprüche der Gläubiger erfüllt werden, so die Klinik. Dazu teilt der vorläufige Sachwalter der St.-Vincenz-Kliniken, Rainer Eckert, mit: „Der Insolvenzplan sichert den betroffenen Gläubigern eine weit überdurchschnittliche Gesamtquote von mindestens 50 Prozent zu.“ Das sei ein hervorragendes Ergebnis.
In anderen Insolvenzverfahren seien dagegen Quoten im einstelligen Bereich die Regel. Dazu teilt André Dobiey, Generalbevollmächtigter der Kliniken, mit: „In zwei Schritten wird eine gesicherte Quote von 50 Prozent an die Gläubiger ausgezahlt. Abhängig von den zukünftigen Ergebnissen des Krankenhauses sind weitere Zahlungen möglich, sodass die quotale Zahlung an die Gläubiger sogar mehr als 70 Prozent erreichen kann.“
Das Ziel, das Insolvenzverfahren nach Abschluss noch anstehender formeller Schritte wie geplant bereits zum 31. März 2024 wieder zu beenden, bleibe realistisch. Damit sei gleichzeitig ein finanzieller Neustart für die St.-Vincenz-Kliniken verbunden.
Zudem regelt der Insolvenzplan „die konsequente Fortsetzung der im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen“, lässt Markus Funk, Sprecher der Geschäftsführung der St.-Vincenz-Kliniken, mitteilen. Damit sei „dauerhaft eine hochwertige und umfassende medizinische und pflegerische Schwerpunktversorgung in der Region durch die St.-Vincenz-Kliniken“ gesichert.