Kreis Paderborn. Zu Beginn der fünften Jahreszeit führt die Polizei kreisweit verstärkte Alkoholkontrollen durch. Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamtinnen und -beamten laut der Pressemitteilung nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf Schleichwege konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt.
Immer wieder würden kreisweit bei Verkehrskontrollen Fahrer auffallen, die mehr oder weniger stark unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem würden viele Fahrzeugführer die Gefahren von Restalkohol im Blut unterschätzen. Autofahrer setzten sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.
Bereits geringe Mengen Alkohol wirken sich laut Polizei negativ auf das zentrale Nervensystem aus und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach der Faustformel, dass nur circa 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich zehn Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.
Viele Verkehrsteilnehmer seien sich zudem nicht bewusst, dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt.
Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen diese Fahrzeugführer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und gegebenenfalls auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals drohe auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.
Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen.