Paderborn

Amtsgericht Paderborn: Vermieter muss Dogge in der Wohnung dulden

Um Tiere in der Mietwohnung gibt es oft Streit. Besonders große Tiere sorgen dabei für Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Ein Urteil aus Paderborn zeigt: Verbote sind nicht ohne Weiteres möglich.

Die Mieterin verlangte nach dem Kauf der Dogge die Zustimmung ihrer Vermieterin. Das führte zu einem Prozess vor dem Amtsgericht in Paderborn. | © Pixabay (Symbolfoto)

29.06.2020 | 29.06.2020, 16:00

Paderborn (dpa). Große Hunde sind nicht jedermanns Sache. Allerdings ist das lange kein Grund, die Haltung in einer Mietwohnung einfach zu verbieten. Denn dafür muss es triftige Gründe geben, wie ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn zeigt, über das die Zeitschrift Das Grundeigentum (Nr. 11/2020) des Eigentümerverbandes "Haus & Grund Berlin" berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Deutsche Dogge gekauft. Schon zuvor hatte ein solches Tier in der 118 Quadratmeter großen Wohnung gelebt. Die Mieterin verlangte nach dem Kauf des Tieres die Zustimmung ihrer Vermieterin.

Der Hund sei zahm, gegen Gebäudebeschädigungen versichert, und es gebe keine Beschwerden der Mitbewohner. Die Vermieterin wollte die Zustimmung trotzdem nicht erteilen.

Vermieterin habe keinen triftigen Grund

Vor Gericht hatte die Hundehalterin Erfolg: Die Vermieterin habe keinen triftigen Grund für die Ablehnung darlegen können. Es gebe tatsächlich keine Beschwerden über den Hund. Auch Beschädigungen seien nicht nachgewiesen. Ein Nachahmungseffekt, wie ihn die Vermieterin angeführt habe, sei nicht zu befürchten. Denn es müsse in jedem Einzelfall neu über die Erlaubnis entschieden werden.

Auf die Frage, ob die Dogge in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, kommt es nach Ansicht des Gerichts für die rein mietrechtliche Erörterung nicht an.