
Paderborn. Während die Gegner des am 15. November vom Rat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von CDU, SPD und Linksfraktion beschlossenen Stadthaus-Neubaus am Marienplatz noch eifrig Unterschriften für ihr angestrebtes Bürgerbegehren dagegen sammeln, will Bürgermeister Michael Dreier jetzt Fakten schaffen: Der Stadtrat soll am 7. März beschließen, das Projekt "nunmehr zeitnah umzusetzen".
Länger zu warten sei unter anderem wegen des akuten Platzbedarfs und steigender Baukosten nicht zu verantworten, so der Bürgermeister. Damit soll nun der beschlossene Planungsauftrag erteilt werden. Dieser liegt mit Rücksicht auf das Bürgerbegehren, das von FDP, FBI, Für Paderborn, LKR und den Grünen unterstützt wird, bislang auf Eis. Damit könnte die Planung, die im Einzelnen "noch längst nicht in Stein gemeißelt" sei (Bürgermeister Dreier), bis zum nächsten Jahr vorliegen und dann auch mit ersten Abbrucharbeiten begonnen werden. Eine Fertigstellung wäre bis 2024 möglich.
Frist des Bürgbegehrens ist verstrichen
Nach eingehender Prüfung durch Rechtsdezernent Carsten Venherm und das Rechtsamt hat die Stadt nämlich nun zu ihrer Haltung gefunden: "Die Frist von drei Monaten für ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss ist nach unserer Auffassung, aber auch nach der des Kreises, der ja von den Kritikern als Aufsichtsbehörde eingeschaltet wurde, abgelaufen", sagte Bürgermeister Dreier vor der Presse. Es gebe keinen Grund für eine aufschiebende Wirkung wie von den Initiatoren der Unterschriftensammlung angeführt.
Die Signaturen könnten nicht als die formell verlangten Unterstützungsunterschriften gelten, da vorgeschrieben sei, dass auch eine Kostenschätzung der Verwaltung dabei sei. Doch diese - und das habe man den Initiatoren mehrfach mitgeteilt - sei unmöglich, da es seitens der Stadthaus-Gegner keine benannte Alternative gebe. Bei der Aktion der Initiatoren handele es sich also lediglich um eine Unterschriftensammlung, nicht um die Vorbereitung für ein Bürgerbegehren.
Bürgermeister Dreier: "Letztlich wüsste der Rat auch bei einem ,Erfolg' des Bürgerbegehrens nicht, welche Konsequenzen aus dem Unterlassen des Neubaus denn nun entsprechend dem Bürgerwillen zu ziehen seien. Und selbst wenn die Alternative wäre, irgendwo andere Räume zu mieten oder am Hoppenhof stattdessen zwei zusätzliche Türme zu bauen, müsste am Abdinghof etwas geschehen. Die Gebäude zum Marienplatz hin und auf der Ecke zum Abdinghof sind total marode."
"Entscheidung wird suggeriert"
Rechtsdezernent Carsten Venherm sieht die Haltung der Stadt rechtlich auf sicherem Terrain. Es gebe "Unmengen Urteile", die dies bestätigten. Dagegen seien die rechtlichen Argumente der Kritiker seiner Meinung nach dünn. Auch sei die Meinung der Kritiker, die Frist für die Beantragung des Bürgerbegehrens beginne erst mit der Antwort des Landrates an ihre Adresse Ende Januar, "völlig abwegig". Den Bürgern werde durch die Aktion nur suggeriert, sie könnten eine Entscheidung treffen. Venherm: "Wer das Instrument des Bürgerentscheids ernst nimmt, muss sich aber auch an die Spielregeln halten." Eine gerichtliche Klärung sei den Kritikern jedoch unbenommen.
Der Entwurf für das neue Stadthaus geht von Kosten in Höhe von 49,5 Millionen Euro fürs Gebäude plus 7 Millionen Euro für die Neugestaltung von Marienplatz, Franz-Stock-Platz sowie dem Platz am Abdinghof aus. Dafür würde es 14 Millionen Euro Zuschuss vom Land geben.