Kreis Paderborn. Im Kreis Paderborn greift die Geflügelpest weiter um sich. Während das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Auftreten der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz nun endgültig bestätigt hat, vermeldet das Kreisveterinäramt am Donnerstag, 20. November, erneut einen Fall des hochansteckenden Virus. Auch am Freitag meldet der Kreis Paderborn einen neuen Verdachtsfall in Delbrück-Boke, der per Laboprobe bestätigt wurde.
Die neuesten Nachweise der Tierseuche betreffen wieder den Bereich Delbrück und wieder sind Betriebe für Entenzucht betroffen. Ein Labor und dann das Friedrich-Löffler-Institut haben das Virus in Westenholz nachgewiesen. Somit gilt der Ausbruch laut Kreis Paderborn als offiziell bestätigt.
Am Donnerstag mussten in Westenholz 2.100 Enten getötet werden. Am Freitag dann weitere 350 Enten in Boke. Schutz- und Überwachungszonen können rechtlich erst nach amtlicher Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut eingerichtet werden. Da diese Information allerdings erst kommende Woche erwartet wird, werde die Verwaltung vorab mit einer anderen Maßnahme tätig. Bereits ab Samstag, 22. November, gilt eine vorläufige Sperrzone in einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Hof in Delbrück-Boke. So werde am Wochenende bereits unter anderem der Transport von lebendem Geflügel eingeschränkt.
Ab Samstag Aufstallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Paderborn
„Zudem weiten wir für die aktuell geltende Aufstallpflicht auf das gesamte Kreisgebiet aus“, erklärt Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Die Maßnahme greife ebenfalls ab Samstag, 22. November. Aktuell gilt die Aufstallpflicht für das gesamte Stadtgebiet Delbrück und Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn. „Ich danke allen Geflügelhaltern im Kreis Paderborn für ihr Verständnis. Diese Maßnahmen sind unabdingbar, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen“, so Bettina Bertelt weiter.
Virus breitet sich im Kreis Paderborn dynamisch aus
„Das Virus bereitet sich aktuell leider dynamisch aus“, erklärte die Kreisveterinärin bereits zuvor. „Daher kann ich nur nochmals daran appellieren, die strengen Schutzmaßnahmen einzuhalten.“ Nach dem ersten Ausbruch in Delbrück-Lippling Anfang Oktober kam bis Anfang November zunächst kein neuer Ausbruch hinzu, doch nun nimmt die Anzahl der Fälle deutlich zu.
Bislang gibt es in diesem Herbst acht nachgewiesene Geflügelpest-Fälle im Kreisgebiet, fünf davon in Betrieben. Bei den übrigen dreien waren Wildvögel betroffen. Neu hinzugekommen ist nun der Verdachtsfall in Delbrück-Boke. Zudem gibt es zwei weitere Verdachtsfälle bei toten Wildvögeln. Gut 21.000 Tiere mussten bislang getötet werden.
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Die neue Karte zur Restriktionszone gibt es auf der Kreishomepage.
Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Paderborn: 10.000 Tiere in Delbrück-Lippling getötet
Dichte an Geflügelhaltungen veranlasst Kreis Paderborn zum Handeln
Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird, hieß es dazu vom Kreis Paderborn. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen mit der Aufstallpflicht konsequent vermieden werden.
Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind laut dem Kreisveterinäramt streng einzuhalten.
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Anm. d. Red. (21. November): Dieser Artikel wurde mehrfach aktualisiert.