Geflügelpest Kreis Paderborn

Neuer Geflügelpest-Verdacht im Kreis Paderborn: 4.000 Tiere müssen getötet werden

Aufgrund des derzeitigen Wildvogelzuges empfiehlt die Behörde vorsorglich allen Geflügelhaltern im Kreis Paderborn, ihre Tiere aufzustallen.

Der Kreis Paderborn verhängt eine erweiterte Aufstallpflicht für weite Teile des Kreises. | © (Symbolbild) dpa/Patrick Pleul

03.11.2025 | 03.11.2025, 15:00

Kreis Paderborn. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Der Erreger wurde in den ersten Laborproben im Untersuchungsamt in Krefeld nachgewiesen, die endgültige Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus, teilte der Kreis Paderborn am 3. November mit.

Da die aviäre Influenza (Geflügelpest) für Geflügel hochansteckend ist, hat das Veterinäramt des Kreises Paderborn die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters angeordnet. Betroffen waren den Angaben zufolge rund 4.100 Enten, Gänse und Junghennen.

Schutzmaßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen können nach aktueller Rechtslage erst dann angeordnet werden, wenn der amtliche Ausbruch durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler–Institut labordiagnostisch bestätigt ist, heißt es in der Pressemitteilung. „Ich bitte aber alle Tierhalter eindringlich, ihre Tiere jederzeit sorgfältig zu beobachten, bei Verdacht sofort ihren Tierarzt einzuschalten und unsere Veterinäre zu kontaktieren“, betont Kreisveterinärin Bettina Bertelt.

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Nach einem ersten Ausbruch der Saison in einem Betrieb in Delbrück-Lippling hob das Veterinäramt zum 1. November per Allgemeinverfügung die vor Ort geltende Überwachungszone auf. Erweitert wurde aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung jedoch die dortige Stallpflicht. Nach dem Fund einer toten, mit dem Virus infizierten Wildgans gilt diese aktuell für die bisherige Überwachungszone sowie das gesamte Stadtgebiet Delbrück und Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

Aufgrund des derzeitigen Wildvogelzuges empfiehlt die Behörde vorsorglich allen Geflügelhaltern im Kreis Paderborn, ihre Tiere aufzustallen. „Wir müssen in dieser Situation möglichst alles tun, um unsere Geflügelstände zu schützen“, so Bertelt.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen und eine Karte sind auf der Kreishomepage zu finden.

Überwachungszone rund um Lippling wieder aufgehoben

Die Überwachungszone, die nach einem Geflügelpestausbruch in Delbrück-Lippling gezogen wurde, wird mit einer Allgemeinverfügung zu Samstag, 1. November, vom Kreisveterinäramt aufgehoben. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen somit grundsätzlich wieder aus oder in Bestände verbracht werden, teilt der Kreis Paderborn nun mit.

Was nach wie vor gilt, ist die angeordnete Aufstallpflicht – und zwar über Delbrück-Lippling hinaus. Nach dem Fund einer toten, infizierten Wildgans entschied die Behörde, die Aufstallpflicht zu erweitern, heißt es in der Mitteilung.

„Um Geflügelbetriebe zu schützen, gilt diese dann für den nordwestlichen Teil des Kreises, nördlich der B1 und westlich der BAB 33“, betont Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Das Gebiet umfasst neben der bisherigen Überwachungszone das gesamte Stadtgebiet Delbrück, sowie Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Paderborn: 10.000 Tiere in Delbrück-Lippling getötet

Dichte an Geflügelhaltungen veranlasst Kreis Paderborn zum Handeln

„Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird“, erklärt Bertelt die Entscheidung.

Gemäß gesetzlicher Grundlagen sei die Behörde dazu angehalten, bei Verdacht des Auftretens von unter anderem der Geflügelpest bei Wildvögeln erforderliche Seuchenpräventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen mit der Aufstallpflicht konsequent vermieden werden.

Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind laut dem Kreisveterinäramt streng einzuhalten.

Geflügelhaltern außerhalb der Pflichtzone wird das Aufstallen empfohlen

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Das Kreisveterinäramt beobachte das Tierseuchengeschehen weiterhin genau, führe verstärkte Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln durch und empfiehlt Geflügelhaltern außerhalb des Risikogebiets eine freiwillige Aufstallung ihrer Tiere.

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