Geflügelpest Kreis Paderborn

Geflügelpest breitet sich Kreis Paderborn weiter aus – Tausende Tiere getötet

Die Zahl der Geflügelpestfälle nimmt deutlich zu. Im Kreis Paderborn mussten schon Tausende Tiere getötet werden. Das Veterinäramt äußert einen dringenden Appell.

Der Kreis Paderborn verhängt eine erweiterte Aufstallpflicht für weite Teile des Kreises. | © (Symbolbild) dpa/Patrick Pleul

13.11.2025 | 13.11.2025, 16:05

Kreis Paderborn. Im Kreis Paderborn greift die Geflügelpest weiter um sich. Während das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Auftreten der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz nun endgültig bestätigt hat, vermeldet das Kreisveterinäramt am Donnerstag, 13. November, einen weiteren Fall des hochansteckenden Virus.

Auch der nun betroffene Betrieb, bei dem das FLI Donnerstag offiziell den Ausbruch bestätigt hat, liegt in Delbrück-Westenholz. Hier mussten 2.800 erkrankte Enten getötet werden. Zudem gibt es den Angaben zufolge weitere Ausbrüche im benachbarten Kreis Gütersloh: Hier sind Ställe in Rietberg und Verl betroffen.

Aufgrund der neuen Fälle des hochansteckenden Virus wurden die sogenannten Restriktionszonen angepasst. Zudem gilt für sämtliches Geflügel eine Aufstallpflicht im gesamten Stadtgebiet Delbrück sowie in Teilen von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.

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Virus breitet sich dynamisch aus

„Das Virus bereitet sich aktuell leider dynamisch aus“, erklärt Kreisveterinärin Bettina Bertelt. „Daher kann ich nur nochmals daran appellieren, die strengen Schutzmaßnahmen einzuhalten.“ Nach dem ersten Ausbruch in Delbrück-Lippling Anfang Oktober kam bis Anfang November zunächst kein neuer Ausbruch hinzu, doch nun nimmt die Anzahl der Fälle deutlich zu.

Bislang gibt es neben dem Fall in Lippling drei weitere betroffene Hausgeflügel-Bestände, alle befinden sich in Delbrück-Westenholz. Hinzu kommen insgesamt aktuell drei tote, nachweislich infizierte Wildvögel. Sieben Ausbrüche der Geflügelpest sind in Summe vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell im Kreis Paderborn nachgewiesen. Knapp 19.000 Tiere mussten bislang getötet werden.

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Die neue Karte zur Restriktionszone gibt es auf der Kreishomepage.

Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Delbrück

Am Samstag, 8. November, meldete der Kreis Paderborn einen weiteren Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz. Der Erreger wurde demnach in den ersten Laborproben in einem Untersuchungsamt nachgewiesen. Rund 1.500 Enten litten an dem hochansteckenden Virus und mussten bereits getötet werden. Zudem war eine tot aufgefundene Wildgans nachweislich mit dem Virus infiziert, berichtet der Kreis Paderborn.

Die Geflügelpest greift in der Region um Delbrück weiter um sich. - © Symbolbild: Pixabay
Die Geflügelpest greift in der Region um Delbrück weiter um sich. | © Symbolbild: Pixabay

Schutzmaßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen können nach aktueller Rechtslage erst dann angeordnet werden, wenn der amtliche Ausbruch durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts labordiagnostisch bestätigt ist. Allerdings gelten bereits nach dem bestätigten Geflügelpest-Fall in Westenholz vom Mittwoch, 5. November, strenge Schutzmaßnahmen. Zudem gilt eine Aufstallpflicht für das gesamte Stadtgebiet Delbrück sowie für von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn, nachdem Ende Oktober das Virus bei einer toten Wildgans nachgewiesen worden war.

4.100 Enten, Gänse und Junghennen in Westenholz getötet

In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz hatte sich am Mittwoch, 5. November, der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Wie der Kreis Paderborn mitteilte, wurde der Erreger in den ersten Laborproben im Untersuchungsamt in Krefeld nachgewiesen. Damit gilt der amtliche Ausbruch der hochansteckenden aviären Influenza (Geflügelpest) als bestätigt.

Bereits nach dem ersten positiven Ergebnis aus einem Labor hatte das Kreisveterinäramt Paderborn am 3. November die Tötung des betroffenen Bestands angeordnet. Insgesamt waren rund 4.100 Enten, Gänse und Junghennen betroffen. Mit der Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts treten nun die gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Kraft, teilt der Kreis dazu mit.

„Wir appellieren an alle Geflügelhalter, höchste Vorsicht walten zu lassen und ihre Tiere genau zu beobachten“, sagte Kreisveterinärin Bettina Bertelt in dem Zusammenhang.

Tierhalter sollen sich bei Verdacht sofort melden

Nach einem ersten Ausbruch der Saison in einem Betrieb in Delbrück-Lippling hob das Veterinäramt zum 1. November per Allgemeinverfügung die vor Ort geltende Überwachungszone auf. Erweitert wurde aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung jedoch die dortige Stallpflicht. Nach dem Fund einer toten, mit dem Virus infizierten Wildgans gilt diese aktuell für die bisherige Überwachungszone sowie das gesamte Stadtgebiet Delbrück und Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

Aufgrund des derzeitigen Wildvogelzuges empfiehlt die Behörde vorsorglich allen Geflügelhaltern im Kreis Paderborn, ihre Tiere aufzustallen. „Wir müssen in dieser Situation möglichst alles tun, um unsere Geflügelstände zu schützen“, so Bertelt.

Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Paderborn: 10.000 Tiere in Delbrück-Lippling getötet

Überwachungszone rund um Lippling wieder aufgehoben

Die Überwachungszone, die nach einem Geflügelpest-Ausbruch in Delbrück-Lippling gezogen wurde, wird mit einer Allgemeinverfügung zu Samstag, 1. November, vom Kreisveterinäramt aufgehoben. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen somit grundsätzlich wieder aus oder in Bestände verbracht werden, teilt der Kreis Paderborn nun mit.

Was nach wie vor gilt, ist die angeordnete Aufstallpflicht – und zwar über Delbrück-Lippling hinaus. Nach dem Fund einer toten, infizierten Wildgans entschied die Behörde, die Aufstallpflicht zu erweitern, heißt es in der Mitteilung.

„Um Geflügelbetriebe zu schützen, gilt diese dann für den nordwestlichen Teil des Kreises, nördlich der B1 und westlich der BAB 33“, betont Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Das Gebiet umfasst neben der bisherigen Überwachungszone das gesamte Stadtgebiet Delbrück sowie Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

Dichte an Geflügelhaltungen veranlasst Kreis Paderborn zum Handeln

„Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird“, erklärt Bertelt die Entscheidung.

Gemäß gesetzlicher Grundlagen sei die Behörde dazu angehalten, bei Verdacht des Auftretens von unter anderem der Geflügelpest bei Wildvögeln erforderliche Seuchenpräventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen mit der Aufstallpflicht konsequent vermieden werden.

Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind laut dem Kreisveterinäramt streng einzuhalten.

Geflügelhaltern außerhalb der Pflichtzone wird das Aufstallen empfohlen

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Das Kreisveterinäramt beobachte das Tierseuchengeschehen weiterhin genau, führe verstärkte Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln durch und empfiehlt Geflügelhaltern außerhalb des Risikogebiets eine freiwillige Aufstallung ihrer Tiere.

Anm. d. Red. (13. November): Dieser Artikel wurde aktualisiert.

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