Geflügelpest Kreis Paderborn

Aufstallpflicht verhängt: Kreis Paderborn erweitert Maßnahmen gegen Geflügelpest

Die Überwachungszone, die nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Delbrück-Lippling eingerichtet wurde, wird aufgehoben. Vorsorglich gilt im Kreis Paderborn jetzt aber eine andere Maßnahme.

Der Kreis Paderborn verhängt eine erweiterte Aufstallpflicht für weite Teile des Kreises. | © (Symbolbild) dpa/Patrick Pleul

31.10.2025 | 31.10.2025, 10:40

Kreis Paderborn. Die Überwachungszone, die nach einem Geflügelpestausbruch in Delbrück-Lippling gezogen wurde, wird mit einer Allgemeinverfügung zu Samstag, 1. November, vom Kreisveterinäramt aufgehoben. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen somit grundsätzlich wieder aus oder in Bestände verbracht werden, teilt der Kreis Paderborn nun mit.

Was nach wie vor gilt, ist die angeordnete Aufstallpflicht – und zwar über Delbrück-Lippling hinaus. Nach dem Fund einer toten, infizierten Wildgans entschied die Behörde, die Aufstallpflicht zu erweitern, heißt es in der Mitteilung.

„Um Geflügelbetriebe zu schützen, gilt diese dann für den nordwestlichen Teil des Kreises, nördlich der B1 und westlich der BAB 33“, betont Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Das Gebiet umfasst neben der bisherigen Überwachungszone das gesamte Stadtgebiet Delbrück, sowie Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

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Dichte an Geflügelhaltungen veranlasst Kreis Paderborn zum Handeln

„Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird“, erklärt Bertelt die Entscheidung.

Gemäß gesetzlicher Grundlagen sei die Behörde dazu angehalten, bei Verdacht des Auftretens von unter anderem der Geflügelpest bei Wildvögeln erforderliche Seuchenpräventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen mit der Aufstallpflicht konsequent vermieden werden.

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Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind laut dem Kreisveterinäramt streng einzuhalten.

Geflügelhaltern außerhalb der Pflichtzone wird das Aufstallen empfohlen

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Das Kreisveterinäramt beobachte das Tierseuchengeschehen weiterhin genau, führe verstärkte Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln durch und empfiehlt Geflügelhaltern außerhalb des Risikogebiets eine freiwillige Aufstallung ihrer Tiere. Weitere Informationen zur Aufstallpflicht in Teilen des Kreises Paderborn sind auf der Kreishomepage zu finden.