Rechnungsprüfung

Delbrück: Deshalb muss die Stadt 145.000 Euro Fördergeld zurückzahlen

Die Prüfung der Abrechnungen des Delbrücker Innenstadt-Umstylings hat eine schlechte Nachricht für die Stadtkasse ergeben.

Der neue gestaltete Alte Markt zieht bei Festen und gutem Wetter viele Gäste an. | © Regina Brucksch

Jens Reddeker
26.06.2024 | 26.06.2024, 14:51

Delbrück. Eine verspätete Nachzahlung muss die Stadt Delbrück für die 2019 fertiggestellte Innenstadt-Erneuerung an die Bezirksregierung leisten. Nachdem die Abrechnungen des Gesamtprojekts „Innenstadt Delbrück“ 2020 geprüft wurde, kam es zu einer Entdeckung durch die Detmolder Behörde, wie es aus dem Rathaus heißt.

Im Prüfbericht wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt bei der Maßnahme„Alter Markt und Graf-Sporck-Straße“ zur Deckung der entstandenen Kosten Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) hätte erheben müssen. Weitere Prüfpunkte, so teilt die Stadt mit, hätten „in vielen Gesprächen mit der Bezirksregierung“ ausgeräumt werden können.

Durch die Darlegung der Stadt über einen erforderlichen fiktiven Grunderwerb, habe die Rückzahlung auch deutlich reduziert werden können, so dass noch eine Rückzahlungssumme von rund 145.000 Euro verbleibt. Hinzu werden jedoch auch Zinsforderungen entstehen. Diese sind aber noch nicht genau beziffert.

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26 Maßnahmen wurden umgesetzt

Die Stadt hat den Betrag bereits beglichen, der Stadtrat muss dieser Dringlichkeitsentscheidung in seiner kommenden Sitzung am Donnerstag, 4. Juli (18 Uhr, Stadthalle), noch nachträglich zustimmen.

Für die Innenstadt-Neugestaltung hatte die Stadt nach eigenen Angaben 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln bekommen. Die 26 Maßnahmen hatten ein Investitionsvolumen von 13 Millionen Euro.