Delbrück-Ostenland. Noch glimpflich und mit geringem Sachschaden ausgegangen ist ein Dachstuhlbrand in Ostenland am Mittwoch, der beim Beseitigen eines Wespennestes entfacht wurde. Die Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung und Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Laut Polizei ging ein 50-jähriger Mann gegen 17.15 Uhr an der Mühlensenner Straße mit einem Unkraut-Gasbrenner gegen ein Wespennest unter der Dachtraufe eines Wohnhauses vor. Dabei fingen das Dämmmaterial und Dachlatten Feuer. Während die Feuerwehren aus Ostenland und Delbrück anrückten, gelang es einem 58-Jährigen, das Feuer mit Wasser aus einem Gartenschlauch zu löschen.
Die Feuerwehr stellte sicher, dass keine Glutnester zurückblieben. Einige Dachpfannen mussten abgedeckt werden. Die beiden beteiligten Männer wurden von Rettungssanitätern betreut. Der entstandene Sachschaden liegt bei mehreren Hundert Euro.
Bekämpfung ist nur bei gewissen Gründen erlaubt
Gegen den 50-Jährigen laufen jetzt Strafverfahren wegen des Feuers und dem Beseitigen des Wespennestes. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und dürfen nur bei Vorliegen vernünftiger Gründe bekämpft werden. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes eingestellt unter www.umweltbundesamt.de/wespe.