Delbrück

Reichspogromnacht: Jüdisches Beutegut im Jugendheim gelagert

Reichspogromnacht: Delbrücker Rat ging bereits 1935 gegen Juden in der Stadt vor

Deutliche Worte: Pressemitteilung in der Zeitung Westfälische Neue Nachrichten, Nr.193, 18.08.1935. | © Martin Kolek

07.11.2015 | 07.11.2015, 11:00

Delbrück. In der Nacht vom 8. auf den 9. November 1938 fanden reichsweit Übergriffe auf Juden, Plünderungen und Enteignungen von jüdischen Synagogen und Geschäften statt. Wie war die anti-jüdische Stimmung im Raum Delbrück?

Die Delbrücker SA und NSDAP stellte bereits 1935 einen Antrag an den Delbrücker Gemeinderat, Juden in Delbrück die Nutzung der Viehmärkte zu verbieten. Auch sollte es Juden verboten werden, in Delbrück Haus- und Grundbesitz zu erwerben. Diejenigen Geschäftsleute, welche mit Juden handelten, sollten von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen sein. Wie entschied der Delbrücker Gemeinderat? - Er stimmte allen Antragspunkten im Gemeinderatsbeschluss vom 16. August 1935 zu.

Bereits im September 1935 wird in einer Meldung des Regierungspräsidenten erwähnt: "Im Amte Delbrück befinden sich vier Schilder [. . .] mit der Aufschrift "Juden und Judenknechte nicht erwünscht - Wer mit Juden handelt ist ein Volksverräter" (Landesarchiv Detmold M1IP).

Übergriffe in der Pogromnacht drei Jahre später sind aus Delbrück nicht überliefert. Die SA- und NSDAP-Gruppen waren gut organisiert und Städte übergreifend aktiv. Zeitzeugen berichten, dass im früheren Jugendheim (heute Stadthalle) eine Zeit lang Möbel und Öfen - jüdisches Beutegut aus Plünderungen - bis unter die Decke gelagert wurde.

Der Delbrücker Stadtrat wurde im Februar 2014 von der Initiative Erinnerungskultur aufgefordert, sich klar für eine aktive Erforschung der regionalen, politischen, religiösen und wirtschaftlichen Zusammenhänge in der Zeit des Nationalsozialismus und deren Dokumentation auszusprechen und besonders Opfer zu thematisieren und Zeitzeugenarbeit zu unterstützen.

Im Dezember 2014 lehnte dies die Mehrheit des Debrücker Stadtrates ab.