Auch auf Kalamitätsflächen

Windenergie: Büren plant Bürgerwindpark im Haiperfeld

Die Entwicklung neuer Potenzialflächen für Windenergieanlagen will die Stadt mitgestalten. Drei geeignete Gebiete wurden gefunden. Unter anderem auch auf den Kalamitätsflächen des Waldes. 

Wie hier bei Etteln sollen auch rund um Büren mehr Windenergieanlagen und auch ein Bürgerwindpark entstehen. | © Uwe Müller

20.04.2024 | 20.04.2024, 18:05

Büren. Die Stadt Büren möchte die Entwicklung im Bereich Windenergie, trotz Verlagerung der Planungskompetenz auf die Ebene der Regionalplanung, weiterhin mitgestalten und so auf einen stadtverträglichen Ausbau der Windenergie hinwirken. Der Stadtrat hat hierzu am 31. August 2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen und die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob vorrangig stadteigene Flächen für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks genutzt werden können, um damit die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Eine erste Vorstellung der Ergebnisse gab es nun im Rat, wie die Stadt mitteilt.

Bei der städtischen Prüfung der grundsätzlich für die Windenergie geeigneten Flächen seien in einem ersten Schritt zunächst zusammenhängende Potenzialflächen ermittelt worden. Dabei seien unter anderem Siedlungsflächen, Straßen- und Wegeflächen, Laub- und Mischwaldflächen sowie Naturschutzgebiete ausgeschlossen worden. Im zweiten Schritt seien die ermittelten Flächen weiter untersucht worden, um festzustellen, ob aufgrund bestimmter Kriterien eine Windenergienutzung auf diesen Flächen nicht weiterverfolgt werden sollte oder könnte.

Dazu gehören unter anderem der Abstand zu bestehenden Wohnhäusern, artenschutzrechtliche und luftrechtliche Belange sowie die technische Umsetzbarkeit. Zahlreiche Potenzialflächen sollen oder können daher nicht weiterverfolgt werden - oft, weil diese einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen nicht einhalten. Dies sei aus Sicht von Bürgermeister Burkhard Schwuchow aber „eine für die potenzielle Aktivierung der Flächen für die Windenergie durch die Stadt Büren zentrale Voraussetzung“.

Auf den gekennzeichneten Flächen 1, 2 sowie 3a, 3 b und 3 c sollen Windräder gebaut werden. - © Stadt Büren
Auf den gekennzeichneten Flächen 1, 2 sowie 3a, 3 b und 3 c sollen Windräder gebaut werden. | © Stadt Büren

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Flächen sind nur eingeschränkt nutzbar

Vor diesem Hintergrund sind drei Potenzialflächen als grundsätzlich geeignet eingestuft worden: Die Flächen eins und zwei liegen im Umfeld der bestehenden Konzentrationszone „Haiperfeld“ zwischen Hegensdorf und Weiberg. Die Flächen sind nur in den Teilbereichen geeignet, die einen Abstand von mehr als 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen einhalten. Sie sind somit eingeschränkt nutzbar, entstehen könnte hier pro Fläche jeweils ein Anlagenstandort, wie die Stadt berichtet.

Potenzialfläche drei wäre ausgelegt für bis zu drei Anlagenstandorte. Es handelt sich hierbei um Teile der städtischen Nadelwaldkalamitätsflächen, also um befallene oder beschädigte Waldbestände im Oberholz südlich der Haarener Straße. Eine mögliche Nutzung der Flächen für die Windenergie sei rechtlich möglich, jedoch sind etwaige Auswirkungen auf die Schutz- und Nutzfunktion des Waldes zu berücksichtigen.

„Bei einer Ausweisung von zusätzlichen Windenergiebereichen sind die widerstreitenden Belange gegen- und untereinander abzuwägen und in einen gerechten Ausgleich zu bringen“, so Schwuchow. Dabei sprächen insbesondere die positiven Effekte für die Energiewende sowie der Beitrag zur lokalen Wertschöpfung für die Planung auf den genannten Potenzialflächen. „Es sind jedoch auch die etwaigen Auswirkungen der Anlagen zu betrachten“, führt der Bürgermeister weiter aus.

Westfalenwind betreut den Bürgerwindpark

Da die Stadt Büren selbst nicht als Entwickler eines Windparks tätig wird, sei die Einbindung externer Betreiber erforderlich. Die fünf Anlagen in der Konzentrationszone „Haiperfeld“ sollen als Bürgerwindpark betrieben und von Westfalenwind betreut werden. Das Unternehmen habe angeboten, die Flächen der Stadt in das bestehende Konzept – mit dem Angebot einer stärkeren städtischen Beteiligung – einzubinden. Bei einer möglichen partnerschaftlichen Planung seien daher diverse Abhängigkeiten zu berücksichtigen, aber auch Synergiepotenziale hervorzuheben.

In Bezug auf die Potenzialfläche drei ist das Unternehmen BMR Energy Solutions GmbH in Kooperation mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG mit dem Planungsvorschlag an die Stadt Büren herangetreten, in den städtischen Kalamitätsflächen sowie in den Kalamitätsflächen des weiteren Flächeneigentümers im Oberholz (Baron von und zu Brenken, der hier als Verpächter tätig wäre) in einem gemeinsamen Projekt bis zu elf Windkraftanlagen zu errichten. Diese Fläche könne entsprechend erweitert werden.

Mit einstimmigem Ratsbeschluss hat die Politik am Donnerstagabend nun die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit den genannten möglichen Betreibern der Potenzialflächen zu suchen und mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf baurechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen der Planung zu beginnen.

Stadt will für transparenten Prozess sorgen

Eine konkretisierte Planung soll vor diesem Hintergrund in Form eines Bürgerdialogs erörtert werden. „So können wir für einen transparenten Prozess sorgen und die Belange der Bürgerinnen und Bürger schon vor einem etwaigen Bauleitplanverfahren hören“, schließt der Bürgermeister. Das Ergebnis dieses Schrittes bildet die Grundlage für die Entscheidung des Rates darüber, ob seitens der Stadt Büren ein entsprechendes Bauleitplanverfahren als Positivplanung für die geeigneten Potenzialflächen eingeleitet werden soll.