Kreis Paderborn/ Düsseldorf

Neues Bündnis gegen Abschiebehaft kündigt Proteste an

Das Bündnis, dem auch der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren angehört, fordert in einer Erklärung, Abschiebehaft generell abzuschaffen.

Die Abschiebehaftanstalt in Büren. | © Johannes Büttner

05.04.2022 | 05.04.2022, 11:40

Düsseldorf (epd). Gegen die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ein weiteres Abschiebegefängnis zu errichten, formiert sich Protest. Am Dienstag kündigte in Düsseldorf ein neues Bündnis, dem unter anderem die Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative Stay! und das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln angehören, Informationsveranstaltungen und Demonstrationen in den kommenden Monaten an.

„Abschiebehaft ist eine Menschenrechtsverletzung, der Bau des Abschiebegefängnisses in Düsseldorf muss gestoppt werden“, forderte Britta Rabe für das neu gegründete Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern - in Düsseldorf und überall“.

Das Bündnis, dem auch die Seebrücken von Bochum und Köln, der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren und das Bündnis gegen Abschiebungen Münster angehören, fordert in einer Erklärung, Abschiebehaft generell abzuschaffen. Für die Betroffenen bedeute eine Inhaftnahme vor ihrer Abschiebung ins Herkunftsland oder in einen anderen EU-Staat „soziale Isolation, keine Beratung, weitere Gewalterfahrungen und Angst vor der erzwungenen Ausreise in ein Land, in dem das weitere Leben völlig ungewiss ist und nicht selten lebensgefährlich“.

Zweite Abschiebehaftanstalt geplant

Das Land Nordrhein-Westfalen plant nach eigenen Angaben, eine zweite Abschiebehaftanstalt - in Ergänzung zu dem Abschiebegefängnis in Büren im Kreis Paderborn mit 175 Plätzen - zu errichten. Im vergangenen Herbst hatte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) von einer Suche nach einem geeigneten Standort in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens gesprochen. Dort sollen seinen damaligen Angaben zufolge maximal 25 Menschen untergebracht werden können. Die Nähe zum Flughafen hatte der Minister damit begründet, dass sich das Verfahren dann für alle Beteiligten effektiver und weniger belastend gestalten würde.

Die Unterbringung in einem Abschiebegefängnis erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen. Soll ein Ausländer abgeschoben werden, kann er unter bestimmten Umständen zur Vorbereitung oder zur Sicherung der Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden. Eine Abschiebungshaft muss immer von einem Richter angeordnet werden. Das geschieht dann, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die nachfolgende Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde, etwa bei Fluchtgefahr.