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Klaus Karenfeld
09.03.2018 | 09.03.2018, 08:00
Bad Lippspringe
Stadt und Westfälisches Amt für Denkmalpflege haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt
Bad Lippspringe. Noch vor zwei Jahren wurde über die Zukunft der ehemaligen Auguste-Viktoria-Klinik (AVK) heftig gestritten. Inzwischen haben sich die Stadt Bad Lippspringe und das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Seit wenigen Tagen liegt der Entwurf für eine Denkmalbereichssatzung vor.
Das Thema ist so wichtig, dass Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss am Dienstag, 13. März, zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen kommen. Neben dem Büro für Denkmalberatung mit Sitz in Aachen ist zu dem Termin auch das Kölner Architekturbüro ASTOC eingeladen. Den Ausschussmitgliedern liegt inzwischen ein mehr als 70 Seiten starkes Papier mit umfangreichen Informationen zur geplanten Denkmalbereichssatzung vor. Bauamtsleiter Ferdinand Hüpping spricht in diesem Zusammenhang von einer "sehr detailgenauen und tief gehenden Analyse".
Der Geltungsbereich der Satzung bezieht neben der ehemaligen Lungenheilanstalt auch zwei früher zum Gebäude-Komplex zählende Wohnhäuser an der Auguste-Viktoria-Allee mit ein. Die Größe der Gesamtfläche gibt Hüpping mit etwa acht Hektar an. Laut vorliegendem Satzungsentwurf bildet die Auguste-Viktoria-Allee die östliche Grenze im Geltungsbereich. Westlich und nördlich reicht die Fläche fast bis zum Waldfriedhof. Südöstlich ist die Häuserzeile entlang der Vom-Stein-Straße die Bereichsgrenze.
Zu den Details der geplanten Denkmalbereichssatzung äußerte sich vorab Diplom-Ingenieurin Heike Kussinger-Stankovic: "Die nun vorliegende Satzung spiegelt im Kern die prägenden Besonderheiten des Auguste-Viktoria-Stifts wider, und zwar historisch wie gestalterisch. Das gewachsene Erscheinungsbild der ehemaligen Heilstätte wird gebildet aus dem Grundriss der Gesamtanlage, der historischen und prägenden Bausubstanz, der Parkanlage mit Wegen und Freiräumen sowie den wesentlichen Sichtbeziehungen.
Die auffällige rechtwinklige Grundstruktur zeigt sich in der Anordnung der Baukörper und genauso in den rechteckigen Freiflächen jeweils vor den Hauptachsen des mächtigen Gebäudes mit der markanten Dachlandschaft." Die genaue Festlegung, welche Bausubstanz auf dem AVK-Gelände denkmalwert oder erhaltenswert ist, steht Kussinger-Stankovic zufolge noch aus. Bauamtsleiter Ferdinand Hüpping gibt sich dennoch optimistisch: "Im Zuge des Satzungsverfahrens werden sich sicherlich diese und weitere noch offenen Fragen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege klären lassen."
Sollte nach den beiden Ausschüssen auch der Rat grünes Licht geben, wird der Satzungsentwurf in Kürze schon öffentlich ausgelegt. Und zwar für die Dauer von vier Wochen. Die gemeinsame Sitzung von Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss am Dienstag, 13. März, beginnt um 18 Uhr im Rathaus.
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