Rahden/Stemwede

Schnäppchen erwiesen sich als Fehlgriff

Amtsgericht: Bürger gaben einem Mann Bargeld, damit dieser günstig Autos über einen Bekannten beim Zoll in Hamburg kauft. Mit dem Vorfall befasst sich nun die Justiz

Sitz der Justiz: Das Amtsgericht Rahden ist für den Nordkreis zuständig. | © Foto: Joern Spreen-Ledebur

Sonja Rohlfing
27.10.2018 | 27.10.2018, 11:29

Rahden/Stemwede. Die vermeintlichen Auto-Schnäppchen erwiesen sich als Fehlgriff. Am Ende standen die Kunden ohne Geld und ohne Auto da. Wegen Betrugs musste sich jetzt deshalb ein 41-Jähriger vor dem Rahdener Amtsgericht verantworten.

Die Kaufpreise hatten die Geschädigten an den Angeklagten in bar gezahlt - in dem guten Glauben, dafür würde er ihnen über einen Bekannten beim Zoll in Hamburg günstig gebrauchte Pkw beschaffen. "Er habe ja liefern wollen", erklärte Angeklagte.

Hinsichtlich seines Bekannten blieb der 41-Jährige in seiner Aussage vage. Er sei ein "fliegender Händler." Dem Gericht nannte der Angeklagte einen Vornamen, einen ungefähren Nachnamen, jedoch keine Telefonnummer, wohl aber, dass der Händler ein Auto mit einem Kennzeichen aus der Ukraine fahre.

"Ich muss warten bis er wiederkommt. Er fährt bei uns auf den Hof, verkauft und kauft an", erklärt der Angeklagte im Rahdener Amtsgericht gegenüber Richter Maximilian Schebitz und spricht von Motorsensen, Rasenmähtrecker, Küchen und Autos. "Das läuft bei uns per Handschlag." Das Geld für die Autos habe er eins zu eins an seinen Bekannten weitergeleitet.

»Sie sind ein Betrüger, wie er im Buche steht«

Er habe drei Autos bestellt, im Februar 2017 eins für sich für 6.800 Euro und zwei für Arbeitskollegen, erklärte ein Zeuge. "Dann mussten wir 90 Tage warten." So lange dauere die Abwicklung mit dem Zoll. "Das wusste ich, als ich das Geld übergeben habe. Dann haben wir gewartet und gewartet und weiter gewartet."

Er sei immer wieder vertröstet worden. "Aufgrund der Beziehung, die wir über Jahre hatten, bin von keiner bösen Absicht ausgegangen. Ich habe mich darauf verlassen, dass da jemand ist beim Zoll", sagte der 33-Jährige.

"Wir sind im April auf den Zug aufgesprungen", erklärte eine weitere Geschädigte, eine Arbeitskollegin des ersten Zeugen. 11.550 Euro habe sie für einen Camper in bar bezahlt an ihren Kollegen, der das Geld dann weitergeleitet habe. Später habe sich noch 600 Euro für Sommerreifen draufgelegt.

"Dann haben wir gewartet. Wir haben darauf vertraut." "Das war im Großen und Ganzen schlüssig erklärt", vertrat der Freund der Zeugin. Die Preise seien realistisch gewesen. Er wisse, zu welchen Ablösesummen Leasingrückläufer gehandelt würden, wenn man einen guten Draht habe. "Dann gab es immer wieder Aufschub beim Liefertermin und die Ausreden wurden immer hanebüchener."

"Sie sind ein Betrüger, wie er im Buche steht", erklärte die Staatsanwältin. Das ständige Vertrösten, die an den Haaren herbeigezogenen Ausreden. "Von Anfang an hat es die Autos nicht gegeben. Es sieht schlecht für Sie aus", verwies sie auf einschlägige Vorstrafen des Angeklagten. Das Bundeszentralregister weist vier Einträge wegen Betrugs aus, darunter einer in besonders schwerem Fall. "Sie stehen noch unter Bewährung", erinnerte die Staatsanwältin. "Und es sind erhebliche Schäden entstanden."

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden soll.

"Mein Mandant sieht das anders", erklärte der Verteidiger. "Er war Vermittler und verfolgte keine eigenen Interessen. Er hat aus seiner Sicht keinen Betrug begangen." Es tue ihm leid, sagte der Angeklagte. "Ich habe mich nicht bereichern wollen. Ich werde das Geld zurückzahlen."

Warum er das nichts längst gemacht habe bei dem Einkommen, was er vor Gericht angegeben habe, fragte die Staatsanwältin.

Richter Maximilian Schebitz zog sich zur Beratung zurück, verkündete dann jedoch kein Urteil, sondern unterbrach die Hauptverhandlung. Sie soll am Dienstag, 30. Oktober, um 14 Uhr fortgesetzt werden.