Alkohol im Blut

Urteil zu tödlichem Unfall: Mann überfuhr Kleinkind in verkehrsberuhigter Straße

Der Mann aus Bohmte fuhr 20 km/h zu schnell und hatte einen Atemalkoholwert von rund 0,8 Promille. Das 22 Monate alte Kind starb noch an der Unfallstelle.

Der Mann sei mit 20 Kilometern pro Stunde zu schnell auf der verkehrsberuhigten Straße unterwegs gewesen | © Symbolfoto: pictrure alliance / Klaus Ohlenschläger

22.03.2023 | 22.03.2023, 13:12

Osnabrück/Bohmte. Ein 39-Jähriger, der in einer verkehrsberuhigten Straße in Bohmte ein Kind mit seinem Auto tödlich verletzt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Osnabrück sprach am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er muss zudem 3.000 Euro in Monatsraten an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte im vergangenen Juli in dem Ort Bohmte, einem Ort an der Grenze zum Kreis Minden-Lübbecke, in der Straße ein 22 Monate altes Mädchen mit seinem Wagen erfasst. Das Kind war mit einem Bobbycar aus einer Einfahrt auf die Straße gerollt. Der 39-Jährige kam vom Fußballtraining, wo er mit seinen Freunden Bier getrunken hatte. Er wohnte in derselben Straße, zwei Häuser weiter. "Sie hätten das Kind sehen können, es befand sich in ihrem Gesichtsfeld", sagte der Richter. Der Mann sei mit 20 Kilometern pro Stunde zu schnell auf der verkehrsberuhigten Straße unterwegs gewesen.

Das Kind verstarb noch am Unfallort

Das rund 22 Monate alte Kind erlitt so schwere Verletzungen, dass es trotz sofort begonnener Reanimation noch an der Unfallstelle verstarb. Ersthelfer, ein Notarzt und eine Rettungswagenbesatzung hatten um das Leben des Mädchens gekämpft. Der Autofahrer war noch ein Stück weitergefahren, hatte geparkt und kehrte dann zur Unfallstelle zurück.

Bei dem Mann wurde laut Polizei ein Atemalkoholwert von rund 0,8 Promille gemessen. Dem heute 39-Jährigen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück insgesamt drei Blutproben entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Mit Material von dpa.