Diverse Straftaten

Festnahmen nach mutmaßlichem Autorennen: Duo erwartet zahlreiche Strafverfahren

Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen, Waffen: Die Polizei hat in der Nacht zu Donnerstag zwei Männer festgenommen, die sich diverser Taten strafbar gemacht haben. Ihre Flucht vor der Polizei endete im Gebüsch.

Die Verfolgungsfahrt endete in einem Gebüsch. Foto: Polizei Minden-Lübbecke | © Polizei Minden-Lübbecke

02.06.2023 | 02.06.2023, 12:15

Minden. Zwei Männer aus Minden erwartet aufgrund diverser Delikte ein umfangreiches Strafverfahren. Das Duo (36, 42) war in der Nacht zu Donnerstag vor einer Polizeikontrolle geflüchtet, letztlich aber doch festgenommen worden. Das teilen die Beamten am Freitag mit.

Eine Streife hatte das Auto der Männer gegen 0.30 Uhr an der Kaiserstraße entdeckt, da es ohne Licht unterwegs war. Die Polizisten setzten sich hinter der Fahrzeug und forderten den Fahrer zum Anhalten auf. „Der Mann aber beschleunigte plötzlich sein Auto und versuchte unerkannt zu entkommen", schildert die Pressestelle die Situation. Die Verfolgung des Duos über fünf Kilometer endete im angrenzenden Bückeburg. Bückeburg. Der 36-jährige Mann am Steuer des Wagens überschritt währenddessen dauerhaft die zulässigen Geschwindigkeiten.

Gestohlene Kennzeichen am Fluchtauto

Die Flucht endete für den Mindener und seinen Beifahrer infolge eines missglückten Abbiege-Manövers in einem Gebüsch am Nammer Weg. „Der Grund der Flucht war schnell gefunden: In dem abgemeldeten Ford des 36-jährigen Fahrers aus Minden konnten Betäubungsmittel und zwei Messer aufgefunden werden", so die Beamten. Zudem waren an dem Ford gestohlene Kennzeichen angebracht.

Die Polizei nahm den 36-Jährige sowie seinen 42-jährigen Beifahrer, der bei dem Aufprall leicht verletzt wurde, vorläufig fest. Neben dem Auto Ford samt aller Fundstücke stellten die Beamten auch den Führerschein des 36-Jährigen sicher. Die Ermittler leiten nun ein Strafverfahren gegen die Männer ein - unter anderem wegen dem Verdacht eines verbotenen Autorennens, Straßenverkehrsgefährdung sowie dem Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Aus Mangel an Haftgründen mussten die Festgenommenen jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Polizeiwache entlassen werden.