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15. Januar

Landratswahl in Minden-Lübbecke im Endspurt: Frist für Briefwahlanträge endet bald

Der Anteil an Briefwählern ist zur Landratswahl in Minden-Lübbecke am 15. Januar wieder hoch. Hier sind alle wichtigen Infos zur Briefwahl zusammengefasst.

Wer bei der Landratswahl in Minden-Lübbecke per Briefwahl wählen möchte, sollte seinen Antrag zügig losschicken. | © Simone Flörke

06.01.2023 | 10.01.2023, 10:23

Minden. Im Kreis Minden-Lübbecke wird am Sonntag, 15. Januar 2023, ein neuer Landrat gewählt. Mit Jörg Michael Schrader (CDU), Ali Dogan (SPD) und Thomas Röckemann (AfD) stehen drei Kandidaten zur Auswahl. Alle wahlberechtigten Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr haben an diesem Tag eine Stimme.

Die 33 Wahllokale in Minden werden am 15. Januar von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben. Bei einem Wahllokal gab es eine kurzfristige Änderung, wie die Stadt Minden mitteilt: Der Wahlraum des Wahllokales 041 - FES Gesamtschule und Gymnasium an Kingsleyalle 5 in Minden ist diesmal nicht im Foyer des Haupthauses sondern in der Aula des Hauses F (Nebengebäude). Der Weg dorthin wird aber ausgeschildert sein, so die Stadtverwaltung.

Die außerordentliche Landrats-Wahl war notwendig geworden, weil die Ende September 2020 bei der Kommunalwahl in NRW gewählte Landrätin Anna Katharina Bölling (CDU) nach knapp zwei Jahren im Amt zur Bezirksregierung Detmold gewechselt ist. Sie ist seit dem 1. September 2022 Regierungspräsidentin.

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Briefwahl am besten bis Mittwoch beantragen

Die Vorbereitungen für die Wahl und auch die Bearbeitung der Briefwahl-Anträge gehen nun in den Endspurt. Die Stadt Minden bittet daher alle Wahlberechtigten, die jetzt noch einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen möchten, dieses schnellstmöglich in die Wege zu leiten. „Es wird empfohlen den Wahlscheinantrag bis spätestens Mittwoch, 11. Januar, aufgrund des Postweges zu stellen –online oder postalisch.“ Darauf weist der Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden, Ralf Wilkening, hin.

Die gesetzliche Frist für die Beantragung eines Wahlscheines endet am Freitag, 13. Januar um 18 Uhr. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann in Ausnahmefällen noch ein Wahlschein bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt und ausgestellt werden.

Nach dem 11. Januar wird dringend empfohlen, die Briefwahlunterlagen nur noch durch persönliche Vorsprache im Wahlbüro - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung – zu beantragen. Hier kann auch gleich unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines Ausweisdokumentes vor Ort per Briefwahl gewählt werden. Wichtig zu wissen: Eine Antragstellung im Bürgerbüro ist nicht möglich.

Wahlbüro im Gebäude der Techniker Krankenkasse

Wähler und Wählerinnen sollen ins Wahlbüro bitte folgende Unterlagen mitbringen: Wahlscheinantrag, Personalausweis oder Reisepass bzw. der Identitätsausweis (Unionsbürger). Die Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, so das Team Wahlen. Das Wahlbüro befindet sich im Gebäude der Techniker Krankenkasse (TKK), Lindenstraße 36, in Minden. Es ist zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und auch am Freitag, 13. Januar, durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahl beantragt hat und bis jetzt noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro telefonisch in Verbindung setzen, rät Wilkening. Das Team Wahlen ist telefonisch unter 05718 9287 sowie via E-Mail an briefwahl@minden.de erreichbar.

Anteil der Briefwähler zur Landratswahl wieder hoch

Wie schon bei der Landtagswahl im Mai 2022 ist auch jetzt wieder der Anteil an Briefwähler hoch. Von rund 64.000 Wahlberechtigten in Minden haben mit Stand vom 5. Januar rund 11.350 Briefwahlunterlagen beantragt, so Wilkening. Die Ersatzausstellung eines Wahlscheines - bei Verlust auf dem Postweg - ist gesetzlich nur bis Samstag, 14. Januar, 12 Uhr, möglich. Wer sich erst danach meldet und stattdessen am 15. Januar in ein Wahllokal geht, kann sein Wahlrecht dann nicht mehr ausüben, teilt die Stadtverwaltung mit.

Der rote Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme im blauen Stimmzettelumschlag und der mit Unterschrift versehene Wahlschein muss am Sonntag, 15. Januar, bis spätestens 16 Uhr bei der Stadt Minden eingegangen oder im Briefkasten Kleiner Domhof 17 eingeworfen worden sein.

Auszählungen sind öffentlich

Für die Auszählung der Briefwahl werden zehn Briefwahlvorstände eingerichtet. Diese treffen sich wieder in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule um 15 Uhr zu den vorbereitenden Arbeiten, um dann ab 18 Uhr das Briefwahlergebnis festzustellen. Diese Auszählungen sind auch – wie in den 33 Wahllokalen nach 18 Uhr - öffentlich.

Sollte keiner der drei Kandidaten am 15. Januar eine absolute Mehrheit erreichen, gibt es am 29. Januar 2023 eine Stichwahl. Weitere Informationen zum Thema Wahlen können Interessierte auf der Internetseite der Stadt Minden abrufen: www.minden.de/wahlen.