Lübbecker Land

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Unmut wegen religiöser Treffen - aber Gottesdienste können verboten werden

Rahdens Bürgermeister hatte scharfe Kritik daran geübt, dass in NRW religiöse Feiern möglich sind. Ein Urteil des Karlsruher Bundesrichters zeigt, warum diese verboten werden könnten.

In den evangelischen Kirchen im Lübbecker Land wie hier in Levern bleiben derzeit die Kanzeln leer. | © Joern Spreen-Ledebur

Joern Spreen-Ledebur
30.03.2021 | 30.03.2021, 08:34
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